Bundesrat stimmt Regeln gegen Abmahnmissbrauch zu
Unternehmen sollen künftig besser vor missbräuchlichen Abmahnungen etwa von Konkurrenten geschützt werden. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat den Neuerungen zu. Neue Regeln sehen vor, dass Mitbewerber bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- oder Informationspflichten im Internet oder gegen Datenschutzrecht keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Abmahnung bekommen. Das Gleiche gilt bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Das soll einen Fehlanreiz für unfaire Abmahnungen mindern.
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