Bundesregierung will Menschenrechtsstandards in Lieferketten stärken
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Große Unternehmen in Deutschland könnten künftig per Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards verpflichtet werden. "Wir dürfen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten nicht ignorieren", sagte Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) am Mittwoch bei einem gemeinsamen Termin mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Minister kündigten an, Eckpunkte für eine gesetzliche Regelungen erarbeiten und sich im Kabinett auf ein gemeinsames Verständnis einigen zu wollen.
Heil und Müller begründeten ihren Vorstoß unter Bezug auf Antworten von Unternehmen auf eine Umfrage. Nur 20 Prozent erfüllten die Mindeststandards in Lieferketten, hieß es. "Das Ergebnis zeigt eindeutig, Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel", sagte Müller. Unternehmen müssten verbindlicher als bisher dazu aufgefordert werden, Menschenrechte zu achten.
Insgesamt seien 3000 Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern kontaktiert worden. Nur 464 hätten eine freiwillige Selbsteinschätzung abgegeben. Heil hatte bereits zu Beginn der Woche einen Vorstoß angekündigt, um Unternehmen zur Einhaltung sozialer Standards in ihren internationalen Lieferketten zu verpflichten.
Lieferkettengesetz soll für Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern gelten
Bevor das Gesetzgebungsverfahren starte, wolle man die Ergebnisse einer zweiten Umfrage abwarten. Zeige die keinen grundlegenden Trendwandel, führe an einer gesetzlichen Regelung nichts vorbei. In einem zweiten Schritt gehe es dann um Regelungen auf europäischer Ebene. Heil will das Thema Lieferketten bei der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 auf die Agenda bringen.
Ein solches Gesetz soll nach den Vorstellungen der Minister für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten. Zu Beginn sollten Mechanismen etabliert werden, die die Einhaltung von Menschenrechtsverpflichtung garantieren und überwachen könnten. Das Gesetz solle sich an Leitlinien der Vereinten Nationen und der OECD orientieren. Heil kündigte ein "Gesetz mit Augenmaß" an, das kein Unternehmen überfordere.
An Kinderarbeit und Hungerlöhnen am Beginn von Lieferketten im Ausland wird seit Jahren Kritik laut, zum Beispiel in Textilfabriken in Bangladesch. Ein 2016 von der Bundesregierung beschlossener Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte fordert von Unternehmen eine menschenrechtliche Sorgfalt in internationalen Lieferketten - zunächst auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtungen.
Kritik aus der Industrie
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD dann vereinbart, "gesetzlich tätig zu werden", wenn bis 2020 nicht mindestens die Hälfte der großen Unternehmen freiwillig auf die Einhaltung von Menschenrechten achtet. Zwischen Juli und Ende Oktober hatte die Bundesregierung Unternehmen zu dem Thema befragt.
Kritik an dem Vorstoß der Minister kam von Seiten des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Mitglied der Hauptgeschäftsführung Stefan Mair forderte die Bundesregierung auf, "von unausgegorenen Vorschlägen ohne empirische Grundlage" abzusehen und die Ergebnisse im Sommer 2020 abzuwarten. "Erst auf dieser Grundlage kann die Politik beurteilen, welche Schritte die Unternehmen ergreifen müssen." Heil sagte, er gehe nicht davon aus, dass die zweite Umfrage einen anderen Trend zeigen werde.
Auf positive Resonanz stieß der Vorschlag bei den Grünen. "Ein Gesetz zum Schutz von Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten ist längst überfällig", teilte Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik der Grünen-Fraktion, mit. Das Ergebnis der Umfrage nannte er einen Offenbarungseid. Müller und Heil müssten nun im Kabinett ihre Durchsetzungskraft beweisen. (dpa)