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CDU-Wirtschaftsrat: Lieferkettengesetz schadet deutscher Wirtschaft

Von DPA

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Der CDU-Wirtschaftsrat hat davor gewarnt, mit dem geplanten Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards der deutschen Wirtschaft zu schaden. "Deutschland wäre das einzige Land weltweit, welches solche Anforderungen an Unternehmen stellt. Durch das Gesetz werden die Produktionskosten für Unternehmen wieder einmal aufgrund politischer Entschlüsse erheblich steigen", sagte der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, der Deutschen Presse-Agentur. "Gerade in der jetzigen Phase sollten wir nicht neue Belastungstests für die Betriebe einführen."

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wollen bis Mitte 2020 das Lieferkettengesetz umsetzen. Das Gesetz soll deutsche Unternehmen für Sozial- und Umweltverstöße ihrer Lieferanten im Ausland verantwortlich machen. An Kinderarbeit und Hungerlöhnen am Beginn von Lieferketten aus dem Ausland gibt es seit Jahren Kritik, etwa mit Blick auf Textilfabriken in Bangladesch.

Steiger sagte nun, die erweiterten Bürokratieanforderungen sowie die Überprüfung der gesamten Lieferkette stellten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen aus anderen Ländern dar. "Deutsche Unternehmen produzieren bereits nach den weltweit höchsten Umwelt- und Sozialstandards mit international anerkannten Gütesiegeln. Die deutsche Politik sollte nicht alleine und unüberlegt vorpreschen und alle Akteure involvieren."

Wie das Beispiel der erfolgreichen Reduktion von Plastiktüten zeige, "liegt in der Selbstverpflichtung der Wirtschaft die Kraft der Innovation, die Möglichkeit der Korrektur und die Chance, möglichst viele Unternehmen zu involvieren, so dass praxisnahe Lösungen gefunden werden." Ein 2016 von der Bundesregierung beschlossener Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte fordert von Unternehmen eine menschenrechtliche Sorgfalt in internationalen Lieferketten - zunächst auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtungen.

Die Arbeitgeber stören sich vor allem daran, dass nach einem Gesetzentwurf Unternehmen für das Verhalten Dritter in Haftung genommen werden sollen, auf die sie gar keinen direkten Zugriff hätten.(DPA)

Wirtschaftsrat