China genehmigt Sheins Börsengang in Hongkong

Die Online-Modeplattform Shein hat die Genehmigung der chinesischen Marktaufsichtsbehörde für ihren Antrag auf einen Börsengang in Hongkong erhalten. Das geht aus einer offiziellen Mitteilung vom Freitag hervor. Das Vorhaben des Unternehmens, bis zu 341,6 Millionen Aktien zu verkaufen und in Hongkong an die Börse zu gehen, wurde genehmigt. Das teilte die chinesische Wertpapier- und Regulierungsbehörde (CSRC) mit.

Börsengang gelingt nach mehreren Versuchen

Der Börsengang des Online-Händlers war nicht einfach. Das Unternehmen hatte zunächst einen Börsengang in London versucht. Dort stieß es jedoch auf verschiedene Hindernisse, darunter auch rechtliche Anfechtungen. Nach diesem Misserfolg reichte der Ultra-Fast-Fashion-Riese im Juli 2025 schließlich einen Antrag auf Börsenzulassung in Hongkong ein. Es dauerte also ein Jahr, bis der Antrag erfolgreich war.

Die E-Commerce-Website bietet in über 150 Ländern eine breite Produktpalette zu extrem niedrigen Preisen an. Sie gehört zu den Plattformen, die vom französischen Gesetz gegen Ultra-Fast-Fashion betroffen sind. Der Gesetzesvorschlag wurde Ende Juni vom Parlament endgültig angenommen.

Der Textilsektor ist für fast zehn Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. In diesem Zusammenhang werden Shein, aber auch Temu und AliExpress, beschuldigt, den Markt mit minderwertigen Produkten zu überschwemmen. Dies führt zu riesigen Abfallbergen und erheblicher Umweltverschmutzung.

Shein hebt sich von seinen Fast-Fashion-Konkurrenten durch die schnelle Produktentwicklung und eine sehr effiziente Liefer- und Produktionskette ab. Die meisten Fabriken des Unternehmens befinden sich in China.

Analyst:innen zufolge hat das Unternehmen seinen Hauptsitz aus China verlegt. Damit will es der verschärften Beobachtung chinesischer Unternehmen durch ausländische Behörden entgehen.

Dieser AFP-Artikel wurde von einer Journalistin von FashionUnited ergänzt.

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