Corona-Überbrückungshilfen nachgebessert, Werteverluste bei Saison-Ware anerkannt
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Die Bundesregierung bessert nach massiver Kritik aus der Wirtschaft bei den Corona-Hilfen für Unternehmen nach. "Die Hilfen werden einfacher, umfangreicher und zielgenauer", sagte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am Dienstag. Scholz erzielte eine Einigung mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Altmaier erklärte: "Wir werden die Überbrückungshilfe III drastisch vereinfachen und auch bei der Höhe noch eine Schippe drauf legen."
Künftig soll es nach den Worten von Scholz einen erweiterten Zugang zu den Hilfen geben, außerdem soll der Förderhöchstbetrag aufgestockt werden. Auch die Abschlagszahlungen sollen erhöht werden, das sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen.
Die Einigung kam kurz vor Beratungen von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Dort ging es um eine Fortsetzung des Lockdowns bis in den Februar hinein sowie um mögliche schärfere Regeln. Erwartet wurde, dass die Nachbesserungen bei den Corona-Hilfen Bestandteil des Beschlusses sind. Entscheidend ist aber eine Verständigung innerhalb der Bundesregierung, weil der Bund die finanziellen Mittel gibt.
Ein Kriterien für Überbrückungshilfen
Konkret soll es bei der Überbrückungshilfen III künftig ein Kriterium geben, ob Firmen Hilfen bekommen können. Sie sollen für jeden Monat eine Förderung bekommen, in dem sie einen Umsatzeinbruch von wenigstens 30 Prozent nachweisen können. Vergleichswert ist in der Regel der Vorjahresmonat. Bisher mussten Firmen nachweisen, dass sie in mehreren Monaten Umsatzeinbrüche erlitten haben, oder ob sie direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind.
Für die Fördermonate November und Dezember müssen Firmen bisher einen Umsatzrückgang von 40 Prozent vorweisen. Bei der Staffelung soll es bleiben: Je höher die Umsatzausfälle und Verluste, desto höher sind die Zuschüsse.
Die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III soll auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht werden, sofern dies nach dem EU-Beihilferecht zulässig ist. Betriebe, die aufgrund behördlicher Anordnungen dicht machen mussten, bekommen bisher Zuschüsse von höchstens 500 000 Euro pro Monat. Bei allen anderen Unternehmen lag die Obergrenze bisher bei 200 000 Euro.
Wertverluste für saisonale Ware werden anerkannt
Auf den Einzelhandel zielt eine weitere Neuerung: Wertverluste für unverkäufliche oder saisonale Ware sollen nun an als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt werden. Außerdem sollen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend gemacht werden können - laut Altmaier etwa Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.
Erhöht werden auch Abschlagszahlungen, das sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen. Denn es dauert, bis die regulären Hilfen ausgezahlt werden - etwa weil Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Die Abschlagszahlungen werden auf bis zu 100 000 Euro für einen Fördermonat erhöht, statt bisher 50 000 Euro.
Die Bundesregierung reagiert mit den Nachbesserungen auf zunehmende Kritik von Wirtschaftsverbänden, die dem Bund eine schleppende Umsetzung der Hilfen und zu viel Bürokratie vorgeworfen hatten. Vor allem der Handel hatte auf eine Erweiterung der Hilfen gedrängt, weil kurz vor Weihnachten auch viele Einzelhandelsgeschäfte dicht machen mussten. Kneipen und Restaurants sowie Freizeiteinrichtungen mussten bereits Anfang November schließen. (dpa)
Bild: Ying Tang / Nur Photo via AFP