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Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Adidas ein

Von Jule Scott

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Adidas Flagships Store in Shanghai Credits: Adidas

Gerade erst musste Adidas eine Niederlage im Markenrechts-Prozess mit der US-amerikanischen Marke Thom Browne hinnehmen, nun könnte der Herzogenauracher Sportartikler vielleicht bald wieder vor Gericht stehen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Landgericht Nürnberg-Fürth Klage gegen die Adidas AG eingereicht, wie der Verband am Montag mitteilte. Grund der Klage sei das Versprechen des Konzerns, bis 2050 ‘klimaneutral’ zu werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Adidas für seine Werbekampagne zur angestrebten Klimaneutralität kritisiert. Nach Einschätzung der DUH mangelt es in der Werbung an konkreten Angaben dazu, wie das Unternehmen dieses Ziel erreichen möchte.

„Adidas nutzt seine Zukunftsversprechen zur Klimaneutralität, um sich ein grünes Image zu verleihen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Besonders dreist: Für die Zeit nach 2030 wurden keine konkreten Schritte zur Emissionsreduktion benannt, obwohl nach Unternehmensangaben in diesem Zeitraum 70 Prozent der Gesamtemissionen reduziert werden sollen. Dabei sind Ziele ohne Maßnahmen sinnentleert.“

Die DUH beanstandet also konkret, dass Adidas nicht transparent macht, ob die angestrebte Klimaneutralität durch eigene Maßnahmen zur CO₂-Reduktion oder auch durch den Erwerb von CO₂-Zertifikaten erreicht werden soll. Laut DUH könnten solche Zertifikate aus fragwürdigen Projekten stammen, deren tatsächliche Emissionsminderungen nicht zuverlässig nachweisbar sind. Die betreffende Werbung wurde von Adidas jedoch nach einer Abmahnung durch die DUH bereits geändert, allerdings fehle der Umwelthilfe eine verbindliche Erklärung des Unternehmens, die sicherstellt, dass diese Form der Werbung künftig nicht erneut verwendet wird.

Der DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert die Bundesregierung nun dazu auf, Maßnahmen gegen sogenanntes Greenwashing zu ergreifen und spricht sich dafür aus, verbindliche Vorgaben für glaubwürdige und überprüfbare Zukunftsversprechen einzuführen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und Unternehmen zu einer nachhaltigen Transformation zu verpflichten.

Adidas weist Vorwürfe von sich

Der Sportartikler hingegen weist die Vorwürfe der DUH als unzutreffend zurück. Adidas habe sich Ziele zur Emissionsreduktion gesetzt und informiere über Klimaziele und entsprechende Maßnahmen für verschiedene Zeiträume, heißt es aus Herzogenaurach. Zudem werden die Pläne und Ziele des Unternehmens durch die externe und unabhängige „Science Based Targets“-Initiative geprüft und bestätigt.

Zudem weist Adidas auch auf die bereits eingeleiteten Schritte hin zum Ziel der Klimaneutralität sowie die eingetretenen Effekte hin. 2023 sind die absoluten Emissionen einschließlich der Lieferkette um 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken, so das Unternehmen. In diesem Wert sei allerdings auch ein Einmaleffekt durch geringere Produktionsmengen enthalten. Die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen pro Produkt sind zwischen 2022 und 2023 innerhalb eines Jahres um drei Prozent gesunken.

Um die Umweltbelastung, die zu 90 Prozent bei der Herstellung von Produkten entsteht, zu verringern, arbeitet das Unternehmen außerdem eng mit seinen Zulieferern zusammen. Bis spätestens 2025 sollen diese den Einsatz kohlebetriebener Kessel einstellen und stattdessen verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien nutzen. Im vergangenen Jahr wurde die Produktion zudem bereits durch Solaranlagen unterstützt, die insgesamt eine maximale Leistung von 267 Megawatt lieferten. Darüber hinaus entwickelt das Sportunternehmen auch innovative Ansätze, darunter neue Färbetechniken und die verstärkte Verwendung recycelter Materialien, um seine Fertigungsprozesse noch nachhaltiger zu gestalten.

Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 3. Dezember um 13.40 Uhr mit einer Stellungnahme von Adidas aktualisiert.

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Deutsche Umwelthilfe
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