Die Streifenschlacht ist vorbei: Thom Browne gewinnt Rechtsstreit gegen Adidas
Wird geladen...
Am Donnerstag standen sich die Modemarke Thom Browne und der Sportartikelhersteller Adidas erneut vor Gericht gegenüber. Dieses Mal ging Thom Browne jedoch als Sieger hervor, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Dem Richter zufolge konnte Adidas nicht hinreichend beweisen, dass Thom Browne die Drei-Streifen-Marke des deutschen Sportartikelanbieters verletzt hat.
Der Rechtsstreit zwischen beiden Unternehmen ist bereits seit 2021 im Gange. Dabei geht es um die Verwendung von drei parallelen Streifen, die bereits in den 1940er Jahren charakteristisch für Adidas waren. Seit den Anfängen seines Labels verwendet Thom Browne regelmäßig Streifen, die an US-amerikanische College-Sportuniformen angelehnt sind. 2007 führte Browne vier Streifen ein. Da die Marke inzwischen mehr und mehr Sportbekleidung herausgebracht hat, nahm die Verwirrung immer weiter zu, so Adidas. Zwischen 2008 und 2018 schien Adidas jedoch kein Problem mit den von Thom Browne verwendeten Streifen zu haben.
Adidas forderte einen Schadensersatz in Höhe von 867.000 US-Dollar (817.000 Euro) für die Lizenzierung der Streifen. Darüber hinaus verlangte das Unternehmen 7 Millionen US-Dollar (6,6 Millionen Euro) für die Einnahmen, die Thom Browne mit dem Verkauf von gestreifter Kleidung und Schuhen erzielt haben soll.
Das Gericht hat nun entschieden, dass es nicht genügend Beweise dafür gibt, dass Kund:innen die Kleidung von Thom Browne mit Adidas-Produkten verwechseln. Auch das US-amerikanische Unternehmen hatte zuvor darauf hingewiesen, dass eine Verwechslung unwahrscheinlich sei, da es sich um vier Streifen handele, die Marken auf unterschiedlichen Märkten tätig seien, unterschiedliche Zielgruppen hätten und die Preise der Artikel weit auseinander lägen.
Kampf der Streifen
Adidas geht rigoros gegen die Verwendung von Streifen in Entwürfen anderer Marken vor. So gab es zwischen 1997 und 2021 einen Rechtsstreit zwischen der schwedischen Modekette H&M und dem Herzogenauracher Unternehmen. Schon damals ging es um die Verwendung von Streifen in einer Sportkollektion. Der Streit zog sich über 24 Jahre hin, bis sich H&M letztendlich durchsetzte. Adidas ging unter anderem auch rechtlich gegen Marken wie K-Swiss, Fitnessworld, Scapa und Konkurrenten Nike vor. Aber nicht nur Adidas geht gegen die Nutzung bestimmter Streifenmuster vor – auch Gucci sicherte sich die Nutzung der für das Modehaus typischen blau-rot-blauen und grün-rot-grünen Streifen.
Dieser übersetzte Beitrag erschien zuvor auf FashionUnited.nl.