Dsquared2 wirft ehemaligem Lizenznehmer Staff International „Vertragsverletzungen“ vor

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Dsquared2 in Frankfurt Credits: Dsquared2

Wenige Tage nach der Kündigung des Vertrags mit Staff International durch Dsquared2 behauptet das italienische Label nun, dass sein ehemaliger Lizenzpartner „mehrere schwerwiegende Vertragsverletzungen“ begangen habe, die letztendlich zu der „wohlüberlegten Entscheidung“ geführt hätten.

Obwohl die genauen Vertragsverletzungen in einer Pressemitteilung der Marke nicht offengelegt wurden, erklärte Dsquared2, dass diese eine „neue Phase einer Wende, die von strategischer, kreativer und operativer Unabhängigkeit geprägt ist“, eingeleitet hätten.

Die Entscheidung zur Trennung von Staff International sei mit Unterstützung der Anwaltskanzlei Legance getroffen worden, so Dsquared2. Sie spiegele „das Bestreben der Marke wider, ihre Werte, ihr Erbe und die Exzellenz, die sie seit jeher auszeichnet, zu schützen“.

Als Reaktion auf die angeblichen Vertragsverletzungen haben die Designer Dean und Dan Caten in dieser neuesten Mitteilung bestätigt, dass die Produktion und der Vertrieb für Dsquared2 vom Unternehmen künftig in Eigenregie übernommen werden.

Die erste Kollektion, die direkt von der Marke verantwortet wird, ist die Frühjahr/Sommer 2026 Pre-Collection. Sie wird demnach von engagierten Teams, „vertrauenswürdigen Beratern und einer soliden finanziellen Basis“ unterstützt.

Dieser Schritt markiert nach Angaben des Unternehmens den Rahmen einer neuen Strategie, mit der die Marke beabsichtigt, „ihre Stimme wiederzugewinnen und zu einer Modephilosophie zurückzukehren, die in der ersten Person spricht“.

Am 29. März hatte Dsquared2 angekündigt, die Zusammenarbeit mit Staff International vorzeitig zu beenden. Dies veranlasste Staff International, eine Klage gegen seinen ehemaligen Partner und die Catens einzureichen, um die vollständige Erfüllung des bestehenden Vertrags durchzusetzen.

Staff International erklärte, dass der Vertrag weiterhin uneingeschränkt gültig sei, und bestreitet jegliche Behauptung einer vorzeitigen Kündigung.

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