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Ehemaliger Anwalt von John Galliano in Berufungsverfahren wegen Veruntreuung verurteilt

Der ehemalige Anwalt des britischen Modedesigners John Galliano wurde am Dienstag in einem Berufungsverfahren zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafe entspricht dem erstinstanzlichen Urteil. Ihm wird vorgeworfen, Gelder von den Bankkonten des Designers und eines seiner Unternehmen veruntreut zu haben.

Das Pariser Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Strafgerichts vom Juni 2023. Rechtsanwalt Stéphane Zerbib wurde der Veruntreuung von 856.500 Euro zwischen 2008 und 2011 sowie der Urkundenfälschung für schuldig befunden.

Hintergrund: Klage inmitten der Krise des Designers eingereicht

John Galliano hatte im April 2011 Anzeige gegen seinen ehemaligen Rechtsberater erstattet. Er beschuldigte ihn, etwa drei Millionen Euro durch Abhebungen und Überweisungen ohne sein Wissen veruntreut zu haben.

Zu dieser Zeit war der Designer gerade vom französischen Luxusmodehaus Dior entlassen worden. Im Februar 2011 hatte er in einer Pariser Bar antisemitische Beleidigungen geäußert. Anschließend befand er sich in Arizona in einer Entzugsklinik zur Behandlung seiner Suchterkrankungen.

Zerbib hatte vor Gericht jegliche betrügerische Entnahmen von den Konten seines ehemaligen Mandanten und dessen Firma Cheyenne Freedom bestritten.

Ehefrau ebenfalls verurteilt – hohe Entschädigungszahlungen

Das Berufungsgericht bestätigte auch eine Bewährungsstrafe von einem Jahr gegen Zerbibs Ehefrau Danielle Nahon. Die Juristin hatte Galliano zur Tatzeit ebenfalls beraten. Sie wurde der Veruntreuung, der Urkundenfälschung sowie der unrechtmäßigen Führung des Anwaltstitels für schuldig befunden.

Der Anwalt und seine Ehefrau wurden zur gesamtschuldnerischen Zahlung von 145.000 Euro Schadensersatz und 5.000 Euro Schmerzensgeld an Galliano verurteilt. Zusätzlich müssen sie 606.605 Euro an die Firma Cheyenne Freedom zahlen.

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