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Einzelhandel: 3,5 Prozent der Studierenden verdienen unter Mindestlohn

Von Regina Henkel

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Die Studienreihe „Fachkraft 2030“ hat untersucht, ob Studierende im Job „flächendeckend“ den aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro erzielen. Für Einzelhandelsjobs – einen von acht analysierten Tätigkeitsbereichen – besagt das Ergebnis, dass im Sommersemester 2017 mindestens 3,5 Prozent der Beschäftigten weniger als die gesetzliche Vorgabe erhielten. Zum Vergleich: Über alle Jobfelder hinweg lag die Quote mit 4,4 Prozent etwas höher. In Summe und bundesweit arbeiteten damit im genannten Untersuchungszeitraum fast 90.000 Studierende unter Mindestlohn.

Die Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 ging mit intensiven arbeitspolitischen Diskussionen einher. Was Umsetzung und Wirkung der Maßnahme betrifft, liegen nun auch für den studentischen Jobmarkt neue Erkenntnisse vor. Laut Studienreihe „Fachkraft 2030“ verdienten im Sommersemester 2017 mindestens 4,4 Prozent der Studierenden im Job weniger als die derzeit vorgegebenen 8,84 Euro pro Stunde.

Bundesweit arbeiten fast 90.000 Studierende unter Mindestlohn – am häufigsten weibliche

Bei etwa 2 Millionen erwerbstätigen Studierenden (69,7 Prozent aller Eingeschriebenen) bedeutet das: Die Zahl der unter Mindestlohn bezahlten Hochschülerinnen und Hochschüler lag im Untersuchungszeitraum bei gut 87.000. Zudem konnten in der Frage nach dem Mindestlohn geschlechtliche Unterschiede gemessen werden. Während auf männlicher Seite lediglich 3,7 Prozent der Jobs unter 8,84 Euro pro Stunde einbrachten, waren es auf weiblicher Seite 4,8 Prozent – also fast jede 20. Stelle.

Zu diesen Ergebnissen kommt die 12. bundesweite Erhebung zur Studienreihe „Fachkraft 2030“, die von Studitemps in Kooperation mit dem Department of Labour Economics der Maastricht University im September 2017 durchgeführt wurde. An der Befragung haben bundesweit etwa 18.000 Personen teilgenommen.

Im Einzelhandel werden 3,5 Prozent der Jobs unter Mindestlohn bezahlt

Neben der Gesamtheit der studentisch Beschäftigten wurden gezielt einzelne Tätigkeitsfelder in den Blick genommen, so auch „Einzelhandelsjobs“. Hierfür liegt vor, dass im Untersuchungszeitraum 3,5 Prozent der Studierenden weniger als die geforderten 8,84 Euro pro Stunde erhielten. Gemessen an der Quote aller studentisch Beschäftigten (4,4 Prozent) fällt damit das Ausmaß der Bezahlung unter Mindestlohn im Einzelhandel unterdurchschnittlich aus.

Im Vergleich der acht untersuchten Tätigkeitsfelder rangieren Einzelhandelsjobs im mittleren Bereich. Am besten ist die Situation mit Blick auf den Mindestlohn im Bereich „Logistik & Produktion“, wo lediglich 1,8 Prozent der studentisch Beschäftigten weniger als 8,84 Euro verdienten (Rang 1). Am häufigsten unter Mindestlohn wird hingegen im Bereich „Soziales“ gezahlt. 6,3 Prozent der Beschäftigten waren hiervon im Sommersemester 2017 betroffen.

Foto: pexels.com; Studitemps GmbH, Maastricht University

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