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Ende eines 20-jährigen Rechtsstreits: H&M darf Artikel mit parallelen Streifen verkaufen

Von Tessa Guntlisbergen

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Verletzen die zwei parallelen, vertikalen Streifen auf den Sportbekleidungsartikeln von H&M die Marke von Adidas mit drei parallelen Streifen? Jetzt, nach einem mehr als zwanzigjährigen Rechtsstreit, hat das Gericht in Den Haag entschieden, dass die schwedische Modekette die Artikel ohne weiteres verkaufen darf. Das geht aus dem Urteil des Gerichts hervor, das auf Rechtspraak.nl zu finden ist.

Nach Ansicht des Gerichts unterschieden sich die Proportionen der Streifen von H&M deutlich von den Proportionen der Streifen von Adidas, so dass die Verbraucher damit nicht verwirrt werden, welche Markenstreifen zu welchem Einzelhändler gehören.

Adidas ging 1997 vor Gericht, um den Verkauf der fraglichen Sportbekleidungsartikel durch H&M zu stoppen. Nach Ansicht des Sportartikelhändlers würden die Verbraucher durch die Streifen verwirrt werden, die zu sehr den Adidas-Streifen ähneln würden.

Der Richter untersagte H&M den Verkauf, aber der Einzelhändler weigerte sich. Beide Bekleidungskonzerne haben mehrere Marktuntersuchungen durchgeführt, die jedoch nach Ansicht des Richters "nicht ausreichend" sind. Nun, in der Berufung wurde H&M und nicht Adidas Recht gegeben. Das Urteil zeigt, dass der Fall insgesamt etwa achtzigtausend Euro gekostet hat.

Dieser übersetzte Beitrag erschien zuvor auf FashionUnited.nl.

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