EU-Gericht: Adidas kann seitliche Streifen am Schuh verteidigen

Der Sportartikelhersteller Adidas hat im Streit mit einem Wettbewerber um die bekannten seitlichen Streifen an Schuhen vor dem EU-Gericht einen Erfolg errungen. Das Ansehen der Marke werde durch das Benutzen der Streifen in unlauterer Weise ausgenutzt, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Sie bestätigten damit Entscheidungen des EU-Markenamts und wiesen Klagen des Unternehmens Shoe Branding Europe zurück (Rechtssachen T-85/16 und T-629/16).


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