EU Green Deal: Was die neuen Gesetze für die deutsche Modebranche bedeuten
Der EU Green Deal bildet den übergeordneten Fahrplan der Europäischen Union, um bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Textil- und Bekleidungsindustrie wurde hierbei als einer der ressourcenintensivsten Sektoren mit hoher Priorität eingestuft. Mit der im Rahmen des Deals verabschiedeten „EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien“ leitet eine neue Ära für die Modebranche ein. Das übergeordnete Ziel ist es, Fast Fashion einzudämmen, langlebige Produktzyklen zu etablieren und eine lückenlose Kreislaufwirtschaft zu realisieren. FashionUnited hat zusammengefasst, was das für Gesetze und Regulierungen in Deutschland bedeutet.
Anpassung des deutschen Lieferkettengesetzes an EU-Richtlinie
Auf nationaler Ebene erfordert die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) — die Verpflichtung zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt entlang der Lieferkette — eine tiefgreifende Nachschärfung des bereits existierenden deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Während das deutsche LkSG primär direkte Zuliefernde und administrative Prozesse fokussierte, weitet die CSDDD den Blickwinkel auf die gesamte, risikobasierte Wertschöpfungskette aus. Zudem verankert die EU-Richtlinie eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen bei Pflichtverletzungen – ein regulatorischer Schärfegrad, den das ursprüngliche LkSG in dieser Form nicht vorsah.
Deutschland befindet sich derzeit in einer Übergangsphase. Während die EU die Schwellenwerte für betroffene Firmen auf ab 5.000 Mitarbeitende angehoben hat, gilt in Deutschland für viele Firmen das bisherige LkSG — ab 1.000 Mitarbeitenden seit 2024; das Jahr davor waren es 3.000— vorerst weiter. Es gibt Bestrebungen, das LkSG durch ein neues „Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung“ zu ersetzen, um Bürokratie abzubauen und den Fokus auf schwere Verstöße zu legen.
Laut Beschluss der Bundesregierung im Herbst 2025 soll das LkSG nicht abrupt gestrichen, sondern nahtlos durch das Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung ersetzt werden. Um Unternehmen in der Übergangszeit zu entlasten, wurde das LkSG bereits spürbar angepasst: Die jährliche Berichtspflicht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde rückwirkend gestrichen, um doppelten bürokratischen Aufwand zu vermeiden, da Unternehmen ohnehin bald nach der Nachhaltigkeitsberichterstattung (s. unten) informieren müssen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass das Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung Schluss macht mit dem deutschen „Sonderweg“ beim LkSG. Es bringt zwar im ersten Schritt durch den Wegfall der alten Berichte eine administrative Entlastung, erhöht jedoch durch die zivilrechtliche Haftung und den Einzug der gesamten Wertschöpfungskette das rechtliche Risiko für international agierende Konzerne drastisch.
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geht es um das messen, dokumentieren und berichten. Das bedeutet eine radikale Kehrtwende in der Unternehmensführung: Nachhaltigkeitsberichte werden künftig genauso wichtig wie die klassische Bilanz.
Während unter der alten Regelung Corporate Social Responsibility-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in Deutschland nur rund 500 börsennotierte Großkonzerne berichtspflichtig waren, steigt diese durch die CSRD wie vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee kalkulierte und allgemein akzeptierte Zahl von rund 15.000 Unternehmen an. Berichtspflichtig sind die Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Sie haben eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro beziehungsweise Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro und durchschnittlich mehr als 250 Mitarbeitende.
Dem Prinzip der „Doppelten Wesentlichkeit“ müssen deutsche Unternehmen zwei Perspektiven analysieren und offenlegen: Zum einen, welche Auswirkungen die eigene Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt hat — CO₂-Ausstoß, Wasserverbrauch, Arbeitsbedingungen — und zum anderen, welche Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen von außen auf das Unternehmen einwirken und den Geschäftserfolg beeinflussen — etwa Ressourcenknappheit, extreme Wetterereignisse, neue Gesetze.
Die Berichte müssen nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erstellt werden, die präzise Daten zu den Bereichen E (Environment/Umwelt), S (Social/Soziales) und G (Governance/Unternehmensführung) verlangen. Dazu gehören harte Kennzahlen zu Treibhausgasen, Biodiversität, Gleichberechtigung im Betrieb und Korruptionsbekämpfung. Jeder Bericht muss zudem zwingend von externen Wirtschaftsprüfer:innen oder einer Prüfungsgesellschaft geprüft werden. Falsche oder unvollständige Angaben werden mit empfindlichen Sanktionen geahndet.
Zudem muss jeder Bericht in einem maschinenlesbaren Digitalformat (xhtml) erstellt und die Nachhaltigkeitsdaten elektronisch „getaggt“ werden. Das Ziel der EU ist es, die Nachhaltigkeitsdaten aller europäischen Unternehmen über eine zentrale Datenbank vergleichbar zu machen.
Für die Praxis in Deutschland bedeutet dies, dass auch kleinere Unternehmen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, die CSRD oft indirekt spüren werden. Da große, berichtspflichtige Konzerne ihre gesamte Wertschöpfungskette durchleuchten müssen, fordern sie die CO₂- und Nachhaltigkeitsdaten von ihren kleineren Zulieferbetrieben und Dienstleistenden ein. Die CSRD macht Nachhaltigkeit in Deutschland damit von einem „Nice-to-have“-Marketingthema zu einer strengen, prüfpflichtigen Compliance-Aufgabe für das Finanz- und Rechnungswesen.
Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) als technologischer Hebel
Ein Kernstück der neuen Regulatorik ist die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR). Sie legt verbindliche Mindestanforderungen fest, die bereits beim Designprozess von Bekleidung ansetzen. Modeunternehmen müssen ihre Produkte künftig zwingend so konzipieren, dass sie leichter reparierbar, wiederverwendbar und stofflich verwertbar sind. Die Verwendung von schwer trennbaren Mischgeweben und minderwertigen Synthetikfasern wird regulatorisch stark eingeschränkt, um das mechanische und chemische Textilrecycling überhaupt erst wirtschaftlich zu ermöglichen.
Mit der ESPR geht auch ein Vernichtungsverbot für Neuware und Retouren einher: Ab dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Textilien und Schuhe nicht mehr vernichten; für mittelständische Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis 2030. Diese Maßnahme zwingt die deutsche Modebranche zu einer radikalen Überarbeitung ihres Bestandsmanagements, einer präziseren Nachfrageplanung und dem Aufbau funktionierender Sekondärmarkt-Strukturen sowie Spendennetzwerke. Es gilt auch eine Offenlegungspflicht: Unternehmen müssen jährlich öffentlich dokumentieren, wie viele Produkte sie entsorgt haben und warum.
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilabfälle
Ein weiterer regulatorischer Meilenstein ist die Harmonisierung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) über die EU-Abfallrahmenrichtlinie. Modemarken und Importeur:innen werden gesetzlich verpflichtet, die finanziellen Kosten für das Sammeln, Sortieren und Recycelen der von ihnen in Verkehr gebrachten Textilien zu tragen. Die Gebühren werden dabei „öko-moduliert“: Produkte, die umweltfreundlich entworfen und leicht recycelbar sind, werden mit geringeren Abgaben belastet. Dies schafft einen direkten ökonomischen Anreiz für nachhaltiges Produktdesign.
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Sammelsysteme für Textilien einzuführen. In Deutschland bedeutet dies, dass die Produktverantwortung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geschärft wird. Dadurch soll verstärkte die Kreislaufwirtschaft gefördert werden, und zwar durch Vermeidung und vor allem durch das verstärkte Recycling von Abfällen. Um die Vermeidung von Abfällen zu stärken, wurde die Produktverantwortung um die Obhutspflicht erweitert. Diese verlangt, dass Produkte so lange wie möglich genutzt werden und lässt deren Entsorgung nur als letzte Möglichkeit zu. Die Obhutspflicht sichert auch eine Transparenzpflicht, die auch rechtlich durchgesetzt werden kann. Berichte über den Umgang mit Warenüberhängen, Retouren oder Maßnahmen zur Gebrauchserhaltung von Produkten können daher eingefordert werden.
Digitaler Produktpass als Transparenzstandard
Zur Durchsetzung der Kreislaufwirtschaft und Herzstück der ESPR führt die EU den Digitalen Produktpass ein. Jedes Kleidungsstück muss künftig über einen maschinenlesbaren Datenträger wie einen QR-Code verfügen, der Verbraucher:innen, Behörden und Recyclebetrieben Zugriff auf herkunftsspezifische Daten gewährt. Erfasst werden unter anderem die exakte Materialzusammensetzung, Lieferketten-Stationen, die Reparierbarkeit sowie Hinweise zum Recycling. Deutsche Modeunternehmen stehen vor der gewaltigen Aufgabe, ihre IT-Infrastrukturen und das Datenmanagement entlang globaler Wertschöpfungsketten vollständig zu digitalisieren.
Für Textilien bereitet Deutschland nationale Register vor, wobei das EU-zentrale DPP-Register laut Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union im Juli 2026 in die Testphase geht. Das Umweltbundesamt erhält neue Befugnisse, um den DPP am Point of Sale digital auszulesen. Ziel der DPP-Einführung ist die Schaffung einer kreislauffähigen Wirtschaft, in der die Gesetzgebung den Zugriff auf Primärrohstoffe durch hohe Anforderungen an Sekundärrohstoffe (Recyclate) steuert.
Verschärfte Grenzwerte und das Verbot von PFAS
Im Zuge des Green Deals und der Aktualisierung der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) rücken auch chemische Hilfsstoffe in der Textilproduktion ins Visier. Das schrittweise Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), die traditionell für wasser- und schmutzabweisende Outdoor-Bekleidung genutzt werden, stellt die Materialforschung vor immense Herausforderungen. Deutsche Mode- und Textilherstellende müssen ihre Produktionsprozesse kurzfristig auf fluorfreie, gesundheitlich und ökologisch unbedenkliche Alternativen umstellen, um zu garantieren, dass ihre Produkte im Handel bleiben können.
Eindämmung von Greenwashing
Um dem Missbrauch vager Umweltversprechen entgegenzuwirken, verschärft die EU die Regeln zur Nachhaltigkeitskommunikation. Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen für den grünen Übergang (ECGT oder EmpCo; Empowering Consumers for the Green Transition) untersagt ungesicherte Werbeaussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“. Künftig müssen alle umweltbezogenen Aussagen auf wissenschaftlich fundierten, standardisierten Lebenszyklusanalysen (LCA) basieren. Für die Marketingabteilungen deutscher Modemarken bedeutet dies eine strikte Verpflichtung zur rechtssicheren Verifizierung jeder Werbekampagne.
Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand
Die Umsetzung dieser kaskadierenden Gesetzgebungswelle erfordert von der deutschen Modebranche erhebliche Investitionen in Compliance, Nachhaltigkeitsabteilungen und transparente Lieferketten-Audits. Insbesondere der stark mittelständisch geprägte deutsche Modehandel gerät unter Margendruck. Während große Konzerne Skaleneffekte nutzen können, stehen kleinere Brands vor administrativen Hürden bei der Datenbeschaffung für den DPP oder bei der Entrichtung von EPR-Gebühren.
Große Konzerne verteilen die teils hohen Fixkosten für Software, neue Nachhaltigkeitsabteilungen und Lieferketten-Audits auf Millionen von verkauften Kleidungsstücken. So betragen die Zusatzkosten pro einzelnem Artikel am Ende vielleicht nur wenige Cent und die Gewinnmarge bleibt stabil. Kleinere Brands hingegen stehen fast den gleichen administrativen Hürden und Fixkosten gegenüber, verkaufen aber viel weniger Teile. Die Kosten pro Kleidungsstück steigen dadurch massiv, was die ohnehin oft kleineren Gewinnmargen zusätzlich schmälert beziehungsweise Kleidungsstücke verteuert, was wiederum die Wettbewerbsfährigkeit reduziert. Langfristig wird dies zu einer Konsolidierung des Marktes führen.
Die Verzahnung des EU Green Deals mit dem deutschen Gesetzesrahmen transformiert die Modebranche von einem linearen System hin zu einem zirkulären, hochgradig regulierten Wirtschaftszweig. Kurzfristig mag der Übergang schmerzhaft und mit hohen Bürokratielasten verbunden sein, doch langfristig bietet diese Transformation der deutschen Modebranche die Chance, durch Pionierarbeit im Bereich textiler Kreislauftechnologien und digitaler Transparenz eine globale Vorreiter:innenrolle einzunehmen und zukunftssichere Geschäftsmodelle aufzubauen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die deutsche Gesetzgebung ein klares Ziel verfolgt: Die Internalisierung externer Kosten. Was früher als „Umweltschaden“ kollektiv getragen wurde — Müllberge, CO₂-Ausstoß in der Lieferkette —, wird nun durch Gesetze direkt in die Bilanz der Modeunternehmen verschoben. Strategisch bedeutet das für deutsche Unternehmen: Compliance ist kein Kostenfaktor mehr, sondern die Voraussetzung für den Marktzugang.
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