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EU-Kommission will Warenverkehr in Europa erleichtern

Von DPA

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Unternehmen sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig einfacher Waren in verschiedenen EU-Staaten verkaufen können. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag stellte die Behörde am Dienstag in Brüssel vor. Demnach sollen Waren, die in einem EU-Land bereits zum Verkauf zugelassen wurden, fortan schneller in anderen Ländern des EU-Binnenmarktes anerkannt werden können. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssten dem Vorschlag zustimmen, damit er Gesetz werden kann.

Dem Prinzip des gemeinsamen Marktes zufolge sollten Waren, für die es keine EU-weiten Vorschriften gibt, zum Verkauf in der gesamten EU zugelassen sein, sobald sie in einem Land rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden. Nach Angaben der EU-Kommission sind Unternehmen und Händler in der Praxis dennoch oft mit weiteren Hindernissen, Verzögerungen und Kosten konfrontiert.

Unternehmen sollen daher künftig in einer Erklärung ausweisen können, dass ihre Waren sämtlichen Anforderungen in ihrem Land entsprechen. Den Behörden in anderen EU-Staaten soll damit die Zulassung erleichtert werden. Zur Streitbeilegung zwischen Unternehmen und nationalen Behörden soll zudem ein beschleunigtes Verfahren geschaffen werden.

Darüber hinaus soll der Austausch zwischen den nationalen Marktüberwachungsbehörden gestärkt werden, etwa bei illegalen Produkten und laufenden Untersuchungen. Laut EU-Kommission entspricht etwa eine erhebliche Menge der auf dem EU-Markt verkauften Spielzeuge und Elektrogeräte nicht geltenden Sicherheits- und Verbraucherinformationsstandards. Da es sich dabei oft auch um Einfuhren handelt, sollen zudem die Warenkontrollen an Häfen und den EU-Außengrenzen verbessert werden.

«Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Produkte, die sie nutzen, ungeachtet ihrer Herkunft, den gleichen Standards entsprechen. Die Behörden müssen ihrerseits darauf vertrauen können, dass die Produkte auf ihren nationalen Märkten keine Gefahr für die Menschen darstellen», meinte die zuständige EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska.

Im EU-Binnenmarkt ist der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital vorgesehen. Der Warenhandel macht etwa 25 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus. (dpa)

EU
grenzüberschreitender Warenverkehr