EU-Lieferkettengesetz bereits zum dritten Mal verschoben
Die Europäische Kommission hat ihre Gesetzesvorlage zum Lieferkettengesetz, die ursprünglich im zweiten Quartal des Jahres und dann im vierten verabschiedet werden sollte, jüngst ohne Angabe von Gründen bereits zum dritten Mal vertagt. Dies bedeutet, dass das Vorhaben, Unternehmen zu mehr Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu verpflichten, auf ungewisse Zeit verschoben ist.
ODER ANMELDEN MIT
EU
Lieferkettengesetz
Menschenrechte
Sourcing