EU-Parlament stimmt für europäisches Lieferkettengesetz
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Das Europaparlament hat das EU-Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten gebilligt. Das umstrittene Vorhaben ist auf den letzten Metern abgeschwächt worden.
Das EU-Parlament hat den Weg für ein europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte freigemacht. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch in Straßburg für das Vorhaben, wie das Parlament bekannt gab. Das Gesetz hatte zuletzt auch für Streit in der Bundesregierung gesorgt. Ziel des Vorhabens ist unter anderem, dass Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren.
Verhandlungen über das Vorhaben waren von kontroversen Debatten auch in der deutschen Bundesregierung geprägt. Während Wirtschaftsvertreter:innen und in der Bundesregierung die FDP vor einer zu großen Belastung von Unternehmen warnen, sehen Vertreter:innen von SPD und Grünen im EU-Lieferkettengesetz einen großen Gewinn für den Schutz von Menschenrechten. Denn wenn beispielsweise große Modeunternehmen ihre Pullis und Hosen von Kindern in Asien nähen lassen, sollen die Opfer solcher Ausbeutung nach dem neuen Lieferkettengesetz künftig auch Schadenersatz verlangen können.
Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben ebenfalls noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Denn Mitte März hatte im Ausschuss der ständigen Vertreter:innen der Mitgliedstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ihre Zustimmung signalisiert. Damit wurde Deutschland überstimmt, das sich auf Drängen der FDP enthalten hatte. Eine Enthaltung in dem Gremium wirkt wie eine Nein-Stimme. Die Bundesregierung findet bei wichtigen EU-Gesetzen immer wieder keine gemeinsame Position und muss sich deswegen bei entscheidenden Abstimmungen enthalten.
Betroffen von den neuen EU-Regeln sind - vor allem wegen Bedenken unter den EU-Staaten - weniger Unternehmen als ursprünglich vorgesehen. Das Lieferkettengesetz soll nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten. Die Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben. In den ersten Jahren sind beide Schwellen sogar noch höher.
Dennoch würde die neue Regelung in bestimmten Aspekten über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen. Es war 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitenden in Kraft getreten, seit 2024 gilt es für Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmenden. Das deutsche Lieferkettengesetz schließt eine zivilrechtliche Haftung explizit aus. (dpa)