EuGH macht Weg frei für Fußballstar-Marke «Messi»
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Fußballstar Lionel Messi kann Kleidung, Schuhe und Sportartikel in der EU künftig nach sich selbst benennen. Im Streit um die von ihm angemeldete Unionsmarke «Messi» hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg dem Argentinier am Donnerstag den Weg dazu bereitet. Es bestätigte eine Entscheidung des EU-Gerichts, wonach Verwechslungsgefahr bei den Marken «Massi» und «Messi» wegen der Bekanntheit des Weltfußballers auszuschließen ist (Aktenzeichen C-449/18 P).
Messi hatte 2011 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung der Marke beantragt. Nach Widerspruch wegen Verwechslungsgefahr mit der Marke «Massi», die ebenfalls Rechte für Bekleidung und Schuhe besitzt, hatte das EUIPO Messis Antrag 2013 abgelehnt. Der Stürmer legte daraufhin Klage beim EU-Gericht ein. 2018 kam dieses zu dem Schluss, dass Messis Bekanntheit die Ähnlichkeit der beiden Namen neutralisiere und jegliche Verwechslungsgefahr ausschließe. Sowohl das EUIPO als auch die spanische Firma hinter der Marke «Massi» legten daraufhin Rechtsmittel beim EuGH dagegen ein. (dpa)
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