EuGH: Nicht automatisch gewerblicher Händler bei vielen Artikeln

Ob man bei Online-Verkäufen als gewerblicher Händler eingestuft wird, darf nicht allein an der Zahl der angebotenen Artikel festgemacht werden. Ausschlaggebend sei dagegen, ob die Verkäufe Teil einer «gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit» seien, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. (Az. C-105/17).


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