EuGH: Rote Sohlen von Louboutin könnten als Marke zulässig sein

Die roten Sohlen des Luxusschuhherstellers Louboutin könnten nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs weiterhin als Marke geschützt sein. Es gehe bei den geschützten Rechten um den speziellen Farbton und nicht um die Form, die nicht als Marke eingetragen werden kann, entschied der EuGH in Luxemburg am Dienstag (Rechtssache C-163/16). Mit diesem Verbot einer Form als Marke hatte der niederländische Schuhhersteller Van Haren in einem Rechtsstreit mit Louboutin argumentiert.


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