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Frankreich: Ab Januar dürfen unverkaufte Modeartikel nicht mehr vernichtet werden

Von AFP

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Credit: Inditex Media Library
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Nach Ausverkäufen, Flash Sales und Lagerräumungen bleiben am Ende des Tages Waren im Wert von rund 2 Milliarden Euro unverkauft. Die Produkte am Ende der langen Kette des Konsums dürfen ab dem 1. Januar 2022 in Frankreich nicht mehr durch Verbrennung entsorgt werden.

Verschwendung verringern

Diese Maßnahmen, die aus dem Gesetz gegen Verschwendung und für die Kreislaufwirtschaft (AGEC) hervorgegangen ist, soll "Hersteller, Importeure und Händler dazu verpflichten, unverkaufte Non-Food-Produkte wiederzuverwenden oder zu recyceln". Damit soll Verschwendung und Treibhausgasemissionen reduzieren werden und eine neue Art der Solidarität geschaffen werden, erinnerte das Ministerium für den ökologischen Übergang am Freitag.

Die neuen Regelungen umfassen Textilien, aber auch elektronische Produkte, Batterien, Möbel, Tintenpatronen sowie Hygiene- und Kinderpflegeprodukte, Geräte zur Aufbewahrung und zum Kochen von Lebensmitteln, Produkte zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung sowie Bücher und Schulbedarf.

In Deutschland trat das Kreislaufwirtschaftgesetz im Herbst 2020 in Kraft, aber bislang liegt noch keine Rechtsverordnung vor. Das heißt es gibt noch keine gesetzliche Handhabe, um die Warenvernichtung hierzulande tatsächlich zu stoppen. Unternehmen sind lediglich angehalten ihrer Produktverantwortung gerecht zu werden

Anders in Frankreich. Das Gesetze sehe Geldstrafen "von bis zu 15.000 Euro pro Verstoß und pro juristische Person" vor, so das Ministerium. Einige dieser Produkte, für die es noch keinen REP-Recyclingweg gibt, haben bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, um die Vorschriften einzuhalten.

Viele Branchen haben seit der Verkündung des Gesetzes am 10. Februar 2020 bereits vorgearbeitet. Zum Beispiel haben Premiummarken aus der die Textilbranche, die 40 Prozent der unverkauften Waren ausmacht, mit dem Recycling begonnen. (AFP/FashionUnited)

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Kreislauftwirtschaftsgesetz
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