Gericht kippt verkaufsoffenen Sonntag in Frankfurter Stadtteil
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Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat einen verkaufsoffenen Sonntag anlässlich eines Straßenfestes im Stadtteil Sachsenhausen verboten. Die Gewerkschaft Verdi hatte im Auftrag der "Allianz für den freien Sonntag Hessen" einen entsprechenden Eilantrag eingereicht. Diesem gab das Gericht statt.
Zur Begründung hieß es am Donnerstag, dass die Stadt den verkaufsoffenen Sonntag in Sachsenhausen in der Zeit zwischen 13.00 und 19.00 Uhr nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von mindestens drei Monaten zuvor öffentlich bekanntgegeben habe, sondern erst am 24. Juni. Gegen die Entscheidung ist noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich (Az: 7 L 1754/22).
Die Sonntagsöffnung von Läden ist seit Längerem umstritten. In der "Allianz für den freien Sonntag Hessen" haben sich Einrichtungen und Organisationen der Evangelischen und Katholischen Kirche sowie der Gewerkschaft Verdi zusammengeschlossen, um den Sonntag als Ruhetag zu erhalten. (dpa)