Gericht: Maskenpflicht in Hannover nicht eindeutig genug geregelt
Die Region Hannover hat nach Auffassung von Verwaltungsrichtern die Maskenpflicht in Einkaufsstraßen nicht genau genug geregelt. Das Verwaltungsgericht Hannover gab nach Mitteilung vom Dienstag zwei Antragstellern recht, die gegen die Corona-Verfügung geklagt hatten. Die verwendeten Begriffe Ladengebiete, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen seien zu vage. Die Menschen wüssten nicht eindeutig, wo sie Mund und Nase bedecken müssen. Dies sei notwendig, wenn Bußgelder bei Verstößen verhängt werden (Az.: 15 B 5704/20), hieß es in dem Eilbeschluss.
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