• Home
  • Nachrichten
  • Business
  • Gericht: Maskenpflicht in Hannover nicht eindeutig genug geregelt

Gericht: Maskenpflicht in Hannover nicht eindeutig genug geregelt

Von DPA

Wird geladen...

Scroll down to read more

Business

Die Region Hannover hat nach Auffassung von Verwaltungsrichtern die Maskenpflicht in Einkaufsstraßen nicht genau genug geregelt. Das Verwaltungsgericht Hannover gab nach Mitteilung vom Dienstag zwei Antragstellern recht, die gegen die Corona-Verfügung geklagt hatten. Die verwendeten Begriffe Ladengebiete, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen seien zu vage. Die Menschen wüssten nicht eindeutig, wo sie Mund und Nase bedecken müssen. Dies sei notwendig, wenn Bußgelder bei Verstößen verhängt werden (Az.: 15 B 5704/20), hieß es in dem Eilbeschluss.

Die Kammer fügte aber hinzu, die Maskenpflicht an diesen Orten sei damit nur für die zwei Antragsteller aufgehoben, nicht insgesamt. Die Region Hannover sollte ihre Allgemeinverfügung nachbessern und eine eindeutige, rechtssichere Formulierung finden, sagte eine Gerichtssprecherin. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt werden.

Auch andernorts in Deutschland sind schon Urteile zur Maskenpflicht in Städten gesprochen worden. Für Landshut in Bayern etwa haben Richter am Montag entschieden, dass die flächendeckende Maskenpflicht in der Innenstadt zu pauschal sei. Die Behörden dürften auf öffentlichen Flächen nur dann eine Maskenpflicht anordnen, wenn an diesen Stellen ein Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden könne und wenn Menschen solchen Engstellen nicht ausweichen könnten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am Montag einem Bürger Recht gegeben, der einen Eilantrag und eine Klage gegen die generelle Maskenpflicht eingereicht hatte. Das Gericht nannte die Allgemeinverfügung der Stadt "rechtswidrig". (dpa)

Foto: Rawpixel.com

Coronavirus
Masken