Gericht: Tierkleidung darf nicht «The Dog Face» heißen

Mit einer ungewöhnlichen Markenverletzung hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt befasst. Die Richter untersagten im Eilverfahren einem Hersteller von Tierkleidung, seine Produkte unter dem Namen «The Dog Face» zu verkaufen. Grund sei die bewusste Nähe zur bekannten Outdoor-Kleidungsmarke «The North Face», berichtete die Justiz am Dienstag. Der Beschluss (Az.: 6 W 32/22) ist nicht mehr anfechtbar.


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