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Gericht: Voreinstellung für teureren Versand unzulässig

Von DPA

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Bild zur Visualisierung Credits: Wynand van Poortvliet, Unsplash

Wenn Verbraucher:innen Waren im Internet ordern, darf ein Online-Shop nicht einfach den teureren Expressversand voreinstellen.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Freiburg, wie ein OLG-Sprecher am Mittwoch sagte. Im vorliegenden Fall hatte ein Elektronik-Versandhandel für bestimmte Waren schon das Häkchen bei "Expressversand" gesetzt. Wenn Kund:innen das nicht wollten, mussten sie diese etwas teurere Versandvariante aktiv abwählen. Dagegen hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) geklagt und in der Vorinstanz recht bekommen. Die Berufung dagegen wies das OLG nun zurück.

Die Verbraucherschützenden begrüßten die Entscheidung. „Kostenpflichtige Zusatzleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher und Verbraucherinnen zulässig“, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Wie schon gesetzlich vorgeschrieben, dürften Extraleistungen im Online-Handel nicht durch eine Voreinstellung vereinbart werden. Der Expressversand sei eine solche Zusatzleistung. Das Urteil ist nach OLG-Angaben rechtskräftig. (dpa)

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