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Gesetz verabschiedet: Frankreich verbietet Vernichtung von Neuwaren

Von Regina Henkel

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Frankreich hat es durchgezogen: Künftig verbietet die französische Regierung Modemarken und Einzelhändlern, unverkaufte oder zurückgegebene Kleidung zu vernichten. Das Verbot wurde im Rahmen einer neuen Anti-Abfallgesetzgebung verabschiedet. Laut Angaben des französischen Umweltministeriums werden in Frankreich pro Jahr neue Konsumgüter im Wert von mehr als 650 Millionen Euro vernichtet oder weggeworfen.

Das bahnbrechende Gesetz, von dem die französische Regierung behauptet, es sei eine Weltneuheit, betrifft natürlich nicht nur Mode. Es gilt für alle Produkte, die offenbar häufig vernichtet als weiterverkauft werden. Dazu zählen z.B. auch Elektroartikel, Hygieneprodukte und Kosmetika. Alles muss nun wiederverwendet, neu vertrieben oder recycelt werden.

In einer „Verursacher-Klausel“ werden Unternehmen zudem verpflichtet, die Entsorgung der von ihnen verursachten Abfälle zu finanzieren. Dies verpflichtet beispielsweise Tabakhersteller, ab dem nächsten Jahr für die Entsorgung von Zigarettenkippen zu zahlen, und betrifft ab 2021 ebenso diejenigen, die Spielzeug, Sportartikel, Heimwerker- und Gartenprodukte sowie Baumaterialien herstellen.

Das Gesetz sieht auch die schrittweise Abschaffung von Papierbelegen und Einwegkunststoffen vor und ermutigt beispielsweise Apotheken, bestimmte Medikamente in individuellen Dosen zu verkaufen.

Das Gesetz, das 130 Artikel enthält, wurde schließlich verabschiedet, nachdem die Assemblée Nationale - die es vor neun Tagen verabschiedet hat - und das Oberhaus, der Sénat, eine Einigung erzielt hatten. In Frankreich gibt es bereits ein Gesetz, das es den Supermärkten verbietet, unverkaufte Lebensmittel wegzuwerfen und sie zu zwingen, die Waren an Wohltätigkeitsorganisationen abzugeben.

Foto: Pexels.com

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