H&M einigt sich mit den Gewerkschaften auf die Entlassung von rund 100 Beschäftigten in Spanien

Als letzter Schritt des fortgesetzten Umstrukturierungsprozesses, den der schwedische Modekonzern H&M in Spanien durchläuft, hat die Unternehmensgruppe mit den Gewerkschaften CCOO und UGT die direkte Entlassung von knapp 100 Beschäftigten in ihren Büros in Madrid und Barcelona aus organisatorischen Gründen vereinbart. Damit fällt der Umfang der Maßnahme geringer aus als ursprünglich von dem Unternehmen in Aussicht gestellt.

Wie die Gewerkschaft CCOO mitteilte, ist die endgültige Zahl der betroffenen Beschäftigten noch nicht abschließend festgelegt, da noch die Umsetzung einzelner vereinbarter Maßnahmen zur Abfederung des Prozesses aussteht. Insgesamt wird jedoch erwartet, dass der Sozialplan (ERE) rund 100 Arbeitsplätze in den Bürostandorten von H&M in Madrid und Barcelona betrifft.

„Heute wurde der Belegschaft der H&M-Büros in Barcelona und Madrid die Einigung im Zusammenhang mit dem von der Unternehmensseite aus organisatorischen Gründen vorgeschlagenen ERE mitgeteilt“, erklärte CCOO in einer Stellungnahme. Von diesen Standorten aus werden die Märkte Spanien, Portugal, Italien, Frankreich, Belgien und Luxemburg gesteuert. Für die Beschäftigten wurden unter anderem interne und internationale Versetzungsmöglichkeiten innerhalb der H&M-Gruppe sowie ein Programm zur externen beruflichen Neuorientierung vereinbart.

Die Abfindungsregelung sieht die gesetzlich vorgesehenen Höchstsätze vor: 45 Tagesgehälter pro Beschäftigungsjahr bis Februar 2012 sowie 33 Tagesgehälter pro Jahr ab diesem Zeitpunkt bis heute, jeweils gedeckelt auf maximal 24 Monatsgehälter brutto. Ergänzend wurde eine Zusatzentschädigung nach Betriebszugehörigkeit vereinbart: 2.000 Euro bei bis zu fünf Jahren, 4.000 Euro bei fünf bis zehn Jahren, 6.000 Euro bei zehn bis 20 Jahren sowie bis zu 8.000 Euro bei mehr als 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Für Beschäftigte über 50 Jahre kommt zusätzlich eine Sonderzahlung von 4.000 Euro hinzu.

Darüber hinaus sieht die Vereinbarung weitere Schutzregelungen vor, darunter die Möglichkeit von Arbeitsplatzwechseln zwischen betroffenen und nicht betroffenen Beschäftigten sowie eine Vorrangregelung für bestimmte Personengruppen, etwa Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Paare, bei denen beide Partner betroffen sind, Schwangere oder Beschäftigte in Elternzeit, Menschen mit einer Schwerbehinderung oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie langjährig Beschäftigte.

Flankierend zum Sozialplan wurden interne und internationale Versetzungen innerhalb der H&M-Gruppe sowie ein externes Outplacement-Programm mit dem Dienstleister Lee Hecht Harrison vereinbart. Laut CCOO werde zudem weiterhin gemeinsam mit der Unternehmensleitung daran gearbeitet, die ursprünglich vorgesehene Zahl der Kündigungen möglichst zu reduzieren.

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