Handelskette scheitert vor Gericht mit Antrag gegen Hamburger 2G-Regel
Eine Einzelhandelskette ist vor dem Verwaltungsgericht Hamburg mit dem Versuch gescheitert, die in der Hansestadt geltende 2G-Regel zu kippen. Gegen die vorläufige befristete Anwendung des 2G-Zugangsmodells bestünden "keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken", entschieden die Richter:innen am Dienstag. (Aktenzeichen 21 E 5155/21). Die entsprechende Regelung in der Corona-Verordnung der Stadt beruhe "auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage" und sei rechtmäßig. Das 2G-Modell besagt, dass nur gegen Covid-19 Geimpfte oder Genesene Zutritt haben.
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