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Handelskette scheitert vor Gericht mit Antrag gegen Hamburger 2G-Regel

Von DPA

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Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Eine Einzelhandelskette ist vor dem Verwaltungsgericht Hamburg mit dem Versuch gescheitert, die in der Hansestadt geltende 2G-Regel zu kippen. Gegen die vorläufige befristete Anwendung des 2G-Zugangsmodells bestünden "keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken", entschieden die Richter:innen am Dienstag. (Aktenzeichen 21 E 5155/21). Die entsprechende Regelung in der Corona-Verordnung der Stadt beruhe "auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage" und sei rechtmäßig. Das 2G-Modell besagt, dass nur gegen Covid-19 Geimpfte oder Genesene Zutritt haben.

Um welche Einzelhandelskette es sich handelt, wollte das Gericht nicht sagen. Es gehe um eine bundesweit und auch in Hamburg aktive Kette, die "Einzelhandelsprodukte aus einem Mischsortiment, darunter Drogerieartikel, Schreib- und Spielwaren, Dekorationsartikel, Schmuck sowie Baumarktartikel" vertreibe. Auf Anfrage sagte ein Gerichtssprecher, es handele sich bei der Antragstellerin nicht um die Warenhauskette Woolworth. Auf deren Antrag hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am vorigen Donnerstag die 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel vorläufig aufgehoben.

Für die Verwaltungsrichter galt es zu klären, ob die in der Corona-Verordnung genannten Ausnahmen von der 2G-Pflicht wie zum Beispiel der Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien oder Getränke- und Baumärkte auch für die betreffende Handelskette gelten. Das verneinten die Richter. Es komme nicht darauf an, ob ein Händler in der Summe überwiegend solche Produkte verkaufe. Vielmehr sei "maßgeblich, dass sich der Schwerpunkt des Sortiments (mehr als 50 Prozent)" aus einer der Warengruppen zusammensetze, die Ausnahmen von der 2G-Zugangsregel erlaubten. (dpa)

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