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Hessisches Gericht bestätigt Quadratmeter-Beschränkung für Geschäfte

Von DPA

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Große Geschäfte in Hessen dürfen wegen der Corona-Pandemie weiterhin nur einen Teil ihrer Ladenfläche öffnen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Mittwoch eine entsprechende Regelung des Landes bestätigt und einen Eilantrag der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH abgewiesen. Es erscheine «seuchenrechtlich geboten und damit sachlich gerechtfertigt», großen Warenhäusern - ebenso wie dem sonstigen Einzelhandel - nur die Öffnung einer Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmetern zu gestatten, entschieden die Kasseler Richter. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar. (dpa)

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