Immobilienbranche will Schadenersatz wegen 2G in Geschäften in Sachsen
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Angesichts der neuen Beschränkungen beim Einkaufen in Sachsen erwägt die Immobilienbranche Schadenersatzforderungen. 2G führe zu einem massiven Rückgang von Kunden und Umsatz, teilte der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) mit. Schadenersatzforderungen würden nicht ausgeschlossen. Sachsen müsste klipp und klar belegen, dass vom Handel pandemische Gefahren ausgehen.
In großen Teilen des sächsischen Einzelhandels sind ab Montag nur noch gegen Covid-19 Geimpfte und von der Krankheit Genesene (2G) zugelassen. Das soll helfen, die rasante Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Ausgenommen sind etwa Supermärkte und Drogerien.
Der stationäre Einzelhandel sei kein Ort erhöhten Infektionsgeschehens, hob ZIA-Präsident Andreas Mattner hervor. "Im Gegenteil: Eine erprobte Belüftungstechnik, mehrere Eingänge zur Lenkung von Besucherströmen und durchdachte Hygienekonzepte sorgen dafür, dass Handelsimmobilien Safe Places sind."
Die verschärften Regeln seien gerade im Weihnachtsgeschäft fatal. "Ein Zustand der Rechtsunsicherheit, gepaart mit wirtschaftlicher Existenzangst, sollte durch kluge und maßvolle Politik vermieden werden", forderte Mattner. Zum ZIA gehören auch Vermieter von Läden und Kaufhäusern. Geht den Händlern Umsatz verloren, müssen die Immobilienbesitzer Mietausfälle fürchten. (dpa)