Insolvenzanträge: Antragspflicht bleibt ausgesetzt
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Wegen der Corona-Pandemie bekommen Steuerberater mehr Zeit, um die Steuererklärungen ihrer Mandanten für das Jahr 2019 einzureichen. Der Bundestag verlängerte am Donnerstag die Abgabefrist um ein halbes Jahr. Statt bis zum 28. Februar dieses Jahres muss die Jahressteuererklärung 2019 damit erst bis zum 31. August abgegeben werden - allerdings nur in den Fällen, in denen ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet wurde. Wer seine Steuererklärung selber macht, musste sie bereits im vergangenen Juli abgeben.
Gleichzeitig beschlossen die Abgeordneten, dass die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen der Corona-Krise weiterhin ausgesetzt bleibt - zumindest für Firmen, bei denen die Auszahlung staatlicher Corona-Hilfen noch aussteht. Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Statt bis Ende Januar - wie bisher - bleibt diese Pflicht für überschuldete Firmen nun bis Ende April ausgesetzt, falls bis 28. Februar entsprechende Staatshilfen beantragt werden. (dpa)
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