Insolvenzanträge: Antragspflicht bleibt ausgesetzt
Wegen der Corona-Pandemie bekommen Steuerberater mehr Zeit, um die Steuererklärungen ihrer Mandanten für das Jahr 2019 einzureichen. Der Bundestag verlängerte am Donnerstag die Abgabefrist um ein halbes Jahr. Statt bis zum 28. Februar dieses Jahres muss die Jahressteuererklärung 2019 damit erst bis zum 31. August abgegeben werden - allerdings nur in den Fällen, in denen ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet wurde. Wer seine Steuererklärung selber macht, musste sie bereits im vergangenen Juli abgeben.
ODER ANMELDEN MIT
Coronavirus
Insolvenz
Insolvenzrecht