Irreführende Rabatte: Wettbewerbszentrale erwirkt einstweilige Verfügung gegen H&M

Das Landgericht Frankfurt/Main hat in einem Eilverfahren der Wettbewerbszentrale mit Beschluss vom 26.02.2021 entschieden, dass H&M nicht mit hohen Rabatten werben darf, wenn diese tatsächlich nur eine verschwindend geringe Anzahl von Produkten betrifft. Genauer gesagt: Ist bei einer Werbung mit „bis zu 70 Prozent Rabatt“ in einzelnen Kategorien von Textilien (Herren, Kinder) lediglich ein Anteil von unter drei Prozent der aktuell erhältlichen Waren um 70 Prozent oder mehr reduziert, dann gilt die Werbung als irreführend.


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