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KaDeWe darf nach Gerichtsentscheidung wieder auf ganzer Fläche öffnen

Von DPA

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Das Hauptstadt-Kaufhaus KaDeWe darf nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts wieder auf der gesamten Fläche öffnen. Das Verbot für die Öffnung größerer Verkaufsflächen gelte vorerst nicht für "ein großes Berliner Kaufhaus", teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Das habe das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Das KaDeWe begrüßte die Entscheidung am Donnerstag und kündigte an, ab kommender Woche wieder vollständig zu öffnen.

Dabei müsse es aber die geltenden Hygienevorschriften beachten, betonten die Richter, die dem Antrag des zur Signa-Holding gehörenden Warenhauses stattgaben.

Bislang dürfen größere Geschäfte abseits des Lebensmittelhandels in Berlin und Brandenburg nur öffnen, solange sie ihre Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter verkleinern. Wie viele andere betroffene Händler war auch das KaDeWe gerichtlich dagegen vorgegangen. Die Beschränkung auf 800 Quadratmeter sei "willkürlich und unverhältnismäßig" argumentierte das Unternehmen - und hatte nun vorläufig Erfolg.

"Den meisten Einwänden der Antragstellerin sei allerdings nicht zu folgen", betonten die Richter. Die 800-Quadratmeter-Beschränkung sei nicht willkürlich, weil ab dieser Größenordnung mit einem größeren Kundenstrom zu rechnen sei. Das Gericht kritisierte jedoch, dass Einkaufszentren auf der gesamten Fläche öffnen dürften, weil die Regelung dort für jedes einzelne Geschäft gelte.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingelegt werden. Das OVG hatte für Brandenburg die 800-Quadratmeter-Regelung am Vortag gebilligt und damit ähnliche Einwände anderer Kaufhäuser zurückgewiesen. (dpa)

KaDeWe