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Kartellrechtsstreit: Asics scheitert auch vor dem BGH

Von Reinhold Koehler

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Der japanische Sportartikelhersteller Asics ist mit einer Kartellbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Asics wollte vor dem BGH das Recht erstreiten, seinen Händlern die Nutzung von Preissuchmaschinen zu verbieten. Dies war dem Sportschuhhersteller jedoch bereits zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden. Nun lehnten es die Karlsruher Richter ab, sich überhaupt mit der Beschwerde der Japaner zu beschäftigen.

Es sei offensichtlich, dass ein Nutzungsverbot von Preissuchmaschinen zu einer wesentlichen Beschränkung der Einzelhändler im Online-Handel führe, heißt es in der Begründung der Richter. Daher bedürfe diese Frage keiner weiteren Klärung. Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Asics entschieden.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt begrüsste unterdessen die Entscheidung des BGH gegenüber der DPA: „Händler machen im Netz den Großteil ihrer Umsätze über Suchmaschinen und Internetmarktplätze. Sie können im Netz vom Verbraucher aber nicht mehr gefunden werden, wenn Hersteller ihnen verbieten, Preisvergleichsmaschinen oder die jeweiligen Markenzeichen für die Suchmaschinenwerbung zu nutzen." Das Bundeskartellamt sah in dem Vorgehen von Asics eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung. Die Verbote dienten „vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs".

Der BGH hob in seinem Beschluss hervor, dass Preissuchmaschinen angesichts des großen Produktangebots im Internet und der Vielzahl der dort tätigen Anbieter eine erhebliche Bedeutung zukomme. Sie ermöglichten es den Nutzern, die sich bereits für ein konkretes Produkt entschieden hätten, nach den günstigsten Anbietern zu suchen. Eine Reaktion von Asics steht derzeit noch aus.

Foto: Asics,Kartellamt

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