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Lala Berlin stellt Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Von Ole Spötter

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Leyla Piedayesh, Gründerin von Lala Berlin. Credits: Lala Berlin

Das Berliner Modelabel Lala Berlin ist insolvent.

Die Lala Berlin GmbH hat beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Das Gericht hat diesem entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde vom Gericht Rechtsanwalt Torsten Martini von der Kanzlei Görg bestellt.

„Das Kaufverhalten unserer Kund:innen ist insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Ukraine-Krieges, die damit zusammenhängende Energiekrise sowie die hohe Inflationsrate rückläufig“, erklärte Lala-Gründerin Leyla Piedayesh.

Lala Berlin leitet Verkaufsprozess ein

Piedayesh habe bereits zuvor erste Maßnahmen zur Beseitigung der Liquiditätskrise eingeleitet, heißt es in der Mitteilung. So habe die Marke bereits vor Antragstellung ein Verkaufsprozess eingeleitet. Dabei habes es schon “erfolgversprechende Gespräche” gegeben, so die Lala-Chefin.

„Unser Ziel ist es, nunmehr schnellstmöglich eine:n starken strategische:n Partner:in zu finden und die bereits eingeleitete Sanierung gemeinsam mit ihm/ihr erfolgreich zum Abschluss zu bringen”, so Piedayesh. „Unsere international bekannte Marke, unsere breite Fangemeinde, unser motiviertes Team sowie nicht zuletzt unser enormes Wachstumspotential sind hervorragende Argumente für eine Investition in unser Label.“

Das Label wird bei der Sanierung von den Restrukturierungsexpert:innen von Dentons unterstützt. Der Rechtsanwalt Dirk Schoen des Berliner Büros der Wirtschaftskanzlei wurde zum Generalhandlungsbevollmächtigten berufen.

„Unter den gegebenen Bedingungen bietet es der Lala Berlin GmbH die notwendige Flexibilität für eine nachhaltige Sanierung, Rekapitalisierung und Neuausrichtung im Interesse ihrer Gläubiger:innen, Lieferanten:innen, Kundschaft und Mitarbeitenden“, so Schoen.

Der Geschäfts- und Verkaufsbetrieb der Marke wird derweil unverändert fortgeführt. Die Gehälter und Löhne der Mitarbeitenden werden für drei Monate in Form des Insolvenzgeldes von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

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