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Lederindustrie verliert Rechtsstreit: Begriff „veganes Leder“ darf verwendet werden

Von Regina Henkel

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Das Landgericht Hannover hat in einem Rechtsstreit zwischen dem Verband der deutschen Lederindustrie (VDL) und dem deutschen Hersteller von veganen Handtaschen Nuuwai entschieden, dass die Bezeichnungen „veganes Leder“ und „Apfelleder“ zulässig sind. Der VDL hatte argumentiert, dass diese Bezeichnungen irreführend und wettbewerbswidrig seien.

Die vorsitzende Richterin ließ in der mündlichen Verhandlung klar erkennen, dass im Fall Nuuwai keine Irreführung des Verbrauchers zu befürchten sei. Der Begriff „vegan“ sei allgemein bekannt und zudem trage das Taschenlabel das Siegel „Peta-Approved Vegan“ von der Tierschutzorganisation Peta. Die ausführliche Begründung des Urteils steht noch aus. Ob der VDL Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist noch unklar.

Peta nahm das Urteil zum Anlass, Hersteller von Wörterbüchern darum zu bitten, die Definition von Leder zu erweitern. Da sich immer mehr Verbraucher und Unternehmen sich für vegane Lederalternativen entscheiden, sollte sich das auch im allgemeinen Sprachgebrauch widerspiegeln, so die Begründung. So nennt der Duden in seinem Onlinewörterbuch unter dem Begriff Leder auch „veganes Leder“.

Foto: nuuwai.com

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