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Lieferkettengesetz greift 2024 weiter – auch bei kleineren Firmen

Von DPA

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Bild: Euratex

Im neuen Jahr greift das Lieferkettengesetz in Deutschland weiter. Ab 2024 betrifft es Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten, bisher lag die Grenze bei 3000. Schon seit Anfang 2023 müssen deutsche Unternehmen per Gesetz für Kinder- und Zwangsarbeit in der Lieferkette ihrer Produkte mit die Verantwortung übernehmen. Denn wenn ein T-Shirt in Deutschland im Geschäft, ein Schokoriegel im Supermarkt oder ein Sofa im Möbelhaus ankommt, haben die Produkte oft viele Fertigungsstufen in verschiedenen Ländern hinter sich. Das von der Wirtschaft oft kritisierte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wie es offiziell heißt, nimmt Unternehmen in die Pflicht.

Sanktionen wegen Verstößen hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) im ersten Jahr nach eigenen Angaben nicht verhängen müssen. Die verpflichteten Firmen setzten sich mit ihren Lieferketten stärker auseinander und die Gesetzesanforderungen größtenteils erfolgreich um, so die Behörde.

Unterhändler:innen des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich zudem im Dezember auch EU-weit auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Grundsätzlich gelten die Regeln für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz. Vorgesehen ist etwa, dass Firmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Die Einigung auf das EU-Gesetz muss vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden. (dpa)

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