Lieferkettengesetz greift 2024 weiter – auch bei kleineren Firmen

Im neuen Jahr greift das Lieferkettengesetz in Deutschland weiter. Ab 2024 betrifft es Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten, bisher lag die Grenze bei 3000. Schon seit Anfang 2023 müssen deutsche Unternehmen per Gesetz für Kinder- und Zwangsarbeit in der Lieferkette ihrer Produkte mit die Verantwortung übernehmen. Denn wenn ein T-Shirt in Deutschland im Geschäft, ein Schokoriegel im Supermarkt oder ein Sofa im Möbelhaus ankommt, haben die Produkte oft viele Fertigungsstufen in verschiedenen Ländern hinter sich. Das von der Wirtschaft oft kritisierte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wie es offiziell heißt, nimmt Unternehmen in die Pflicht.


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2024
Lieferkettengesetz