Ministerium: Anträge auf Hilfen für Soloselbstständige nun möglich
Pünktlich zum «Wirtschaftsgipfel» können Soloselbstständige seit Dienstag Anträge auf Finanzhilfen stellen. Wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage mitteilte, bekommen Soloselbstständige, die nur geringe Betriebskosten haben, mit einer «Neustarthilfe» einen einmaligen Zuschuss von maximal 7500 Euro - und zwar für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021. Voraussetzung ist, dass ihre wirtschaftliche Tätigkeit in dieser Zeit durch Corona Einbußen erlitten hat.
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