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Modegeschäfte bleiben zu: VGH lehnt Klage von Riani ab

Von Regina Henkel

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Das Urteil wurde bereits am vergangenen Donnerstag erwartet, jetzt ist es raus: Die Modegeschäfte dürfen nicht vorzeitig öffnen. Damit vertritt der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Sicht, dass Modegeschäfte und Frisöre in der aktuellen Situation nicht gleichbehandelt werden müssen.

Die Liste der gescheiterten Klagen gegen den nicht enden wollenden Lockdown des Modehandels wird immer länger. Jetzt gehört auch die Klage des Schorndorfer Modelabels Riani dazu, das am 17. Februar vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Klage eingereicht hatte, um für eine Gleichstellung von Frisören und Einzelhandel zu kämpfen. Dies hat das Gericht heute abgelehnt. In der Begründung weist das Gericht darauf hin, dass in der aktuellen Situation eine schrittweise Öffnung verschiedener Branchen zulässig sei, und regionale Einzelgänge aufgrund von „mögliche(n) infektiologische(n) Wechselwirkungen und Verstärkungen zwischen einzelnen Regionen“ vermieden werden sollten.

Öffnung der Frisöre dient der Grundversorgung der Bevölkerung

Weiter heißt es in der Begründung des Urteils: „An einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz fehle es. Die Entscheidung des Antragsgegners, Friseurbetriebe wieder zuzulassen, sei willkürfrei. Es sei bereits zweifelhaft, ob der Dienstleistungsbetrieb eines Friseurs mit einem Einzelhandelsbetrieb vergleichbar sei. Jedenfalls liege ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung aller Voraussicht nach darin, dass Friseurdienstleistungen nach typisierender Betrachtungsweise noch der Grundversorgung der Bevölkerung dienten. Auch im Verhältnis zu Gärtnereien, Blumenläden und ähnlichen Betrieben fehle es an einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung. Der Antragsgegner habe sich ohne Verstoß gegen das Gleichheitsgebot dazu entscheiden dürfen, die ersten Schritte zur Lockerung im Bereich des Einzelhandels in der Gartenbaubranche zu unternehmen, die im Vergleich zu dem übrigen Einzelhandel zunächst geringere Kundenströme und zumindest zu einem beachtlichen Teil Kundenkontakte im Freien betreffe.“

„Wir sind über die Entscheidung des VGH sehr enttäuscht“, sagen Martina und Mona Buckenmaier von Riani in einer Stellungnahme zum Urteil. „Der Einzelhandel benötigt dringend wirtschaftliche Perspektiven, Handlungsmöglichkeiten und eine Alternative zu einem nicht endenden Lockdown. Wir werden mit unserer Initiative weiter dafür kämpfen, dass eine schnelle und sichere Öffnung erfolgt.“ 157 Unternehmen hatten die Initiative von Riani, die unter dem Stichwort „Handeln für den Handel“ läuft, unterstützt.

Klagen gegen den Lockdown bislang erfolglos

Erst am vergangenen Freitag hatte der Verwaltungsgerichtshof in München ebenfalls den Eilantrag eines bayerischen Modehändlers auf Wiederöffnung abgelehnt. Der Händler hatte mit Unterstützung des Einkaufsverbunds Unitex und der Kanzlei Nieding+Barth geklagt. Wenige Tage zuvor scheiterte auch Modehändler Breuninger bei seiner Klage vor dem Mannheimer VGH.

Indes mehren sich in der Politik die Hinweise, dass bei den Bund-Länder-Beratungen am kommenden Mittwoch Lockerungen in Aussicht gestellt werden könnten. So wolle - Presseangaben zufolge - Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bereits im März viele Branchen aus dem Lockdown befreien, sogar wenn die Inzidenz noch über 50 liege. Lockerungen seien dann nicht mehr nur vom Inzidenzwert abhängig, sondern auch von zusätzlichen Schutzmaßnahmen.

Foto: Riani

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