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Morgen tritt neues Textilkennzeichnungsgesetz in Kraft

Von Regina Henkel

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Der GermanFashion Modeverband weist darauf hin, dass ab Mittwoch, am 24. Februar, ein neues nationales Textilkennzeichnungsgesetz gilt. „Wer bisher die korrekte Textilkennzeichnung seiner Produkte nicht ganz so ernst nahm oder diese aus Unwissenheit falsch deklarierte, wird sich nun sehr dringend mit dem Thema beschäftigen müssen“, rät Thomas Lange, Geschäftsführer von GermanFashion.

Für die Kennzeichnungspflichten von Textilerzeugnissen gilt bereits seit Mai 2012 die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011. Diese sieht keine Sanktionen vor, die nationale Version dieses Gesetzes, das sogenannte Durchführungsgesetz, allerdings schon, und die haben sich deutlich verschärft. Bei Verstößen gegen die EU-Verordnung drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro. Im Vergleich zu früher haben sie sich mehr als verdoppelt.

Anders als bisher wird jetzt proaktiv und nicht mehr reaktiv geprüft. Das heißt, die einzelnen Bundesländer erstellen jetzt Überwachungsprogramme, die der Öffentlichkeit präsentiert und von den Marktaufsichtsbehörden durchgeführt werden. Diese wiederum berichten an das Bundeswirtschaftsministerium, welches in ständigem Austausch mit der Europäischen Kommission steht. Was sind die größten Änderungen? „Die Marktaufsichtsbehörden werden beispielsweise die Faserkennzeichnung überprüfen, die Begleitpapiere checken oder auch schauen, ob die Angaben in der korrekten Sprache verfasst sind“, erläutert Lange.

Textilkennzeichnungsgesetz