Nach erneuter Insolvenz: Herzog & Bräuer setzt auf Sanierung in Eigenverwaltung
Der Wäschefilialist Herzog & Bräuer Handels GmbH & Co. KG ist erneut insolvent.
Am 10. November habe das Amtsgericht Leipzig auf Antrag von Geschäftsführer Frank Herzog ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung angeordnet, teilte das Unternehmen am Montag mit. Ziel des Verfahrens sei es nun, „Herzog & Bräuer zeitnah und nachhaltig neu aufzustellen, um den Fortbestand des Betriebs mit seinen 400 Arbeitsplätzen zu sichern“.
Für den im sächsischen Rötha ansässigen Einzelhändler ist es bereits das zweite Insolvenzverfahren innerhalb weniger Jahre. Erst 2021 hatte das Unternehmen ein Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung durchlaufen. Seinerzeit hatten die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie den Wäscheanbieter in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Aktuell betriebt Herzog & Bräuer nach eigenen Angaben bundesweit 93 Filialen, einen Outlet-Store und einen eigenen Onlineshop.
Kaufzurückhaltung und höhere Kosten brachten den Einzelhändler in finanzielle Schwierigkeiten
Die erneute „wirtschaftliche Schieflage“ sei nun „auf die unerwartet niedrigen Umsätze nach der Corona-Pandemie, die erhöhte Kaufzurückhaltung und den Anstieg der Allgemeinkosten zurückzuführen“, heißt es in einer Mitteilung. „Die Erholung des Filialgeschäfts nach dem Ende der Pandemie blieb hinter den Erwartungen zurück – die Umsätze konnten nicht an das Vorkrisenniveau anknüpfen. Gleichzeitig stiegen die Kosten in nahezu allen Unternehmensbereichen deutlich an.“
Insgesamt hätten „die Zurückhaltung der Kundinnen und Kunden beim Einkauf und die sinkenden Besucherzahlen in den Filialen in den Jahren 2023 und 2024 zu einem fortschreitenden Liquiditätsabbau“ geführt, erklärte das Unternehmen. Die „bereits eingeleiteten außergerichtlichen Maßnahmen“ hätten „die Situation nicht mehr ausreichend verbessern“ können, sodass der Insolvenzantrag notwendig geworden sei.
Geschäftsführer Herzog sieht „Chance für einen Neuanfang“
Geschäftsführer Herzog zeigte sich allerdings zuversichtlich, was die Zukunft des Einzelhändlers angeht. „Auch wenn der Schritt in die gerichtliche Sanierung schwerfällt, sehen wir das Verfahren als Chance für einen Neuanfang. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir unser Unternehmen gemeinsam mit einer klaren Sanierungsstrategie und einer fokussierten Ausrichtung wieder auf stabilen Kurs bringen können“, erklärte er in einem Statement.
Der Geschäftsbetrieb laufe indessen „weiterhin ohne Einschränkungen“, teilte das Unternehmen mit. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten seien „für die Monate November, Dezember und Januar durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert“.
Im Rahmen des laufenden Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung wird die Geschäftsführung von Simon Leopold, dem Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH und Co. KG, in kaufmännischen Fragen begleitet, Zudem wirkt er daran mit, ein „tragfähiges Sanierungskonzept“ zu erarbeiten. Der Rechtsanwalt Jörg Schädlich von der Kanzlei Stapper | Jacobi | Schädlich wurde als vorläufiger Sachwalter bestellt. Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt unterstützt das Unternehmen als Generalbevollmächtigter in insolvenzrechtlichen Fragen.
ODER ANMELDEN MIT