BTE stellt Handel Handreichung zur EmpCo-Richtlinie bereit

Ab dem 27. September 2026 gelten in der EU deutlich strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Handel. Die „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo, EU 2024/825) verbietet pauschale Werbebegriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“, wenn sie nicht durch eine anerkannte, herausragende Umweltleistung belegt sind. Für Unternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bedeutet das erheblichen Handlungsbedarf – und das ohne Übergangsfrist.


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Nachhaltigkeit