Neue Überbrückungshilfen jetzt auch für große Unternehmen
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Große vom Corona-Lockdown betroffene Unternehmen können jetzt neue staatliche Hilfen beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze für die Überbrückungshilfe III falle weg, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch mit. Das gelte für den Einzelhandel, für die Veranstaltungs- und Kulturbranche, die Hotellerie, Gastronomie und die Pyrotechnikbranche, die von Schließungen betroffen sind, zudem für den Großhandel und die Reisebranche.
Viele große Mittelständler könnten nun Hilfe bekommen, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). "Gerade große mittelständische Betriebe im Handel, in der Gastronomie oder im Hotelbereich leiden stark unter der aktuellen Krise."
Die Überbrückungshilfe III ist für die Zeit bis Ende Juni vorgesehen. Unternehmen, die vom Lockdown stark betroffen sind, können im Monat bis zu 1,5 Millionen Euro vom Staat bekommen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Unternehmen mit weniger als 750 Millionen Euro Umsatz konnten die Hilfe schon seit dem 10. Februar beantragen. Bisher gibt es allerdings lediglich Abschlagszahlungen, also eine Art Vorschuss auf den Förderbetrag. (dpa)
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