New Yorker bestätigt Kartellrechtsklage gegen Levi’s
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Der Braunschweiger Modeanbieter New Yorker hat bestätigt, gegen den US-Modekonzern Levi’s eine Kartellrechtsklage eingereicht zu haben. Dieses ist der jüngste Schritt in einem andauernden Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen.
Schon seit zehn Jahren schaut Levi’s New Yorker nicht nur auf die Finger, sondern auch auf den Hintern: Streitpunkt sind die Gesäßtaschen an Jeansmodellen von Levi's, deren „V“-förmige Nähte New Yorker kopiert haben soll.
Bereits im Jahr 2014 wurde New Yorker verdonnert, Schadensersatz an Levi’s zu zahlen - und zwar 50 Euro pro verkaufter Hose. Außerdem wurde dem Fast-Fashion-Anbieter verboten, Jeansmodelle zu verkaufen, die denen von Levi’s zu ähnlich sehen.
So streiten die beiden Unternehmen schon seit zehn Jahren um diesen und andere Knackpunkte des Markenrechts und durch alle Instanzen hindurch. New Yorker nennt Levi’s Vergleichsvereinbarungen „völlig überzogenen“ und verweist darauf, dass New Yorker kein Einzelfall sei - von 2001 bis 2007 habe Levi’s fast 100 Klagen gegen die Konkurrenz eingereicht.
„Levi’s scheint sich durch dieses Vorgehen eine profitable Einnahmequelle auf Kosten der Konkurrenz schaffen zu wollen. Wir werden das nicht auf uns sitzen lassen“, kommentiert New Yorker-Inhaber Friedrich Knapp in einer Pressemitteilung.
Jetzt hat New Yorker eine Kartellrechtsklage eingereicht, denn aus Sicht des Braunschweiger Unternehmens sind diese Vereinbarungen rechtswidrig. „Sie schränken den Wettbewerb ein, greifen stark in die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Unternehmen ein und können mitunter sogar Existenzen gefährden“, so die Mitteilung.
Einschränkung des Wettbewerbs
New Yorker behauptet, dass Levi’s Vereinbarungen „ganz bewusst so ausgestaltet zu sein scheinen, dass die betroffenen Unternehmen immer wieder mit neuen angeblichen Verletzungen konfrontiert“ würden. Das Unternehmen moniert, dass die genannten Vertragsstrafen zu einem etwaigen Schaden „völlig außer Verhältnis“ stehen.
Zudem sollen auch „gänzlich unstrittige Inhalte“ in die Vereinbarungen aufgenommen wordens ein. „So wird unter anderem bezweckt, dass bestimmte Designs als Verletzung von Levi’s Rechten angesehen werden – auch wenn die gesetzlichen Markenrechte diese Designs gar nicht verbieten“, nimmt New Yorker an.
Das Unternehmen moniert auch, dass Marken einbezogen werden, die gar nicht Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen den Parteien waren. „Gesetzlich zwingend vorgesehene markenrechtliche Prüfungen werden damit zum Nachteil der Mitbewerber:innen von Levi’s umgangen“, so New Yorker.
Für das Unternehmen alles Beweise, dass Levi’s den Schutzbereich der Marken „ungerechtfertigt ausdehnen“ und „Mitbewerber:innen stark einschränken“ will, was es als wettbewerbswidrig ansieht. „Wir werden uns dagegen mit allen Mitteln zur Wehr setzen“, kündigt Knapp an und hofft auf Mitstreiter:innen aus der Branche.
Levi’s verteidigt Trademarks
Levi’s hingegen bezieht sich darauf, einige der ältesten und angesehensten Trademarks der Welt zu verwenden, darunter etwa „The Tab“ - die kleine Lasche an Taschen oder Nähten, die häufig Rot ist, aber auch Orange, Silber oder Weiß sein kann.
Levi's erfand das Markenzeichen bereits 1936, ließ es 1938 eintragen und verwendet es seit über 80 Jahren. Unter anderem gibt das Unternehmen pro Jahr Millionen US-Dollar an Werbung und Verkaufsförderung für Produkte mit dem „Tab“ aus, nicht zu vergessen für Gerichtskosten, was ihm den Spitznamen „Trademark Bully“ eingebracht hat - erst im November 2022 ging es gegen die kalifornische Marke Hammies vor, davor bereits gegen die australische Marke Green Tab, Yves Saint Laurent, Vineyard Vines und Kenzo.