Niedersachsen: Oberverwaltungsgericht setzt 2G-plus-Regel zum Teil außer Kraft
Wer in Niedersachsen nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-Infektion genesen ist, darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg nicht vom Besuch beim Friseur ausgeschlossen werden. Die derzeitige 2G-plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen sei unangemessen und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens im Bundesland keine notwendige Schutzmaßnahme, teilte das Gericht am Freitag mit. Es bezog sich auf die körperpflegerischen Grundbedarfe, wozu etwa der Besuch beim Friseur oder der Fußpflege zählten.
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