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Nike-Patentsieg im Schuhstreit mit Lululemon aufgehoben

Der US-amerikanische Sportswear-Riese Nike musste eine Niederlage hinnehmen. Ein Bundesrichter in Manhattan hat ein zuvor zu Gunsten des Unternehmens ergangenes Geschworenenurteil aufgehoben. Damit wurde eine Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 355.450 US-Dollar (308.000 Euro) gegen das kanadische Sportbekleidungsunternehmen Lululemon USA Inc. für nichtig erklärt.

Nike hatte ursprünglich behauptet, dass Lululemon zwei Patente verletzt habe. Diese betrafen Innovationen bei Sneaker-Strukturen, insbesondere die Strickkonstruktion von Schuhoberteilen.

Eine Jury hatte zuvor festgestellt, dass Lululemon die Ansprüche eins und 14 des US-Patents Nr. 8.266.749 verletzt hätte. Das Gericht entschied nun jedoch, dass das betreffende Patent ungültig sei. Der Richter erklärte, die Technologie wäre zum Zeitpunkt ihrer Erfindung für eine durchschnittliche Fachperson auf dem Gebiet naheliegend gewesen.

Details zu den Patentansprüchen

Der Rechtsstreit konzentrierte sich auf mehrere Lauf- und Trainingsmodelle von Lululemon. Dazu gehörten die Modelle Blissfeel, Blissfeel 2, Chargefeel Low und Strongfeel. Nike hatte Schadensersatz in Höhe von mindestens fünf Prozent der mit diesen spezifischen Produkten erzielten Umsätze gefordert.

Das Gerichtsurteil stellte fest, dass Lululemon zunächst durch den Import und Verkauf dieser Modelle das '749-Patent verletzt hatte. Allerdings wurden die Ansprüche eines zweiten Patents, US-Patent Nr. 9.375.046, nicht verletzt. Darüber hinaus befand das Gericht, dass das '046-Patent nicht durch den Nike Lunar One vorweggenommen und damit ungültig war.

Trotz des ursprünglichen Urteils von März letzten Jahres hebt die nachfolgende Entscheidung zur Patentungültigkeit die Haftung von Lululemon für diese Schäden auf.

Anhaltende rechtliche Auseinandersetzungen

Dieser Schuhstreit ist nicht die einzige rechtliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Branchengrößen. Nike hatte 2022 bereits eine separate Klage gegen Lululemon bezüglich des Mirror Home Gym eingereicht. Dieser Fall, in dem es um die Verletzung von Patenten im Zusammenhang mit digitaler Fitnesstechnologie geht, ist vor dem New Yorker Gericht noch nicht geklärt.

Dieser Artikel wurde mithilfe von digitalen Tools übersetzt.

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