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Österreich: Ende des Lockdowns und Gesetzentwurf zur Impfpflicht

Von DPA

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Wer sich in Österreich nicht gegen das Coronavirus impfen lässt, muss ab Februar 2022 mit hohen Geldstrafen rechnen. Der am Donnerstag in Wien vorgestellte Gesetzentwurf sieht Geldstrafen von 600 Euro in einem verkürzten Verfahren und von bis zu 3600 Euro in einem ordentlichen Verfahren vor.

Betroffene könnten sich aber aus der Strafe herausimpfen, sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Das gelte dann als "tätige Reue". „Wenn ein Nachweis vorliegt, wird das Verfahren eingestellt", sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Ausnahmen von der Impfpflicht werde es geben für Kinder unter 14 Jahren, für Schwangere, für Genesene bis zu 180 Tage nach der Covid-Erkrankung und für Menschen mit einem ärztlichen Attest.

Weit mehr als eine Million Menschen seien in Österreich weiterhin nicht geimpft, sagte Edtstadler. "Das ist zu viel." Alle drei Monate werde das Melderegister mit dem Impfregister abgeglichen und gegebenenfalls ein Verfahren eingeleitet. Österreich hat knapp neun Millionen Einwohner.

Die Impfpflicht werde von vier der fünf Parlamentsparteien getragen, so Edtstadler. So unterstützten auch die Oppositionsparteien SPÖ und die liberalen Neos das Vorhaben. Eine Impfpflicht sei immer die "Ultima ratio", betonte die Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger. Jetzt gelte es, nicht auf die Versäumnisse der Regierung zu schauen, sondern ausschließlich nach vorne. "Es wird ein klares politisches Signal gesendet, dass es als Bürgerpflicht gesehen wird", sagte die Neos-Chefin weiter.

Die Impfquote liegt in Österreich aktuell bei etwa 68 Prozent. Das Gesetz soll zunächst zwei Jahre gelten. Eine Impfquote, bei deren Erreichen die Impflicht wieder abgeschafft wird, wurde laut Mückstein nicht festgelegt. Die Aufklärung zum Nutzen des Impfens soll gerade noch vor Inkraftreten des Gesetzes noch einmal verstärkt werden.

Österreich beendet Lockdown für die Geimpften und Genesenen

Der Lockdown in Österreich endet in der Nacht zum kommenden Sonntag nur für die Geimpften und Genesenen. Das haben Bundesregierung und Länder am Mittwoch beschlossen. Ungeimpfte müssen weiterhin die Ausgangsbeschränkungen beachten. Die Öffnung werde begleitet von einem "Mindeststandard an Schutzmaßnahmen", um einem neuerlichen Anstieg der Corona-Infektionen vorzubeugen, sagte Kanzler Karl Nehammer (ÖVP). Es seien "Öffnungsschritte mit Sicherheitsgurt."

So gelte in Innenräumen eine FFP-2-Maskenpflicht. Die Gastronomie müsse eine Sperrstunde von 23 Uhr beachten. Die Nachtgastronomie und die Après-Ski-Lokale bleiben nach den Worten von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) geschlossen. Den Bundesländern stehe es frei, strengere Auflagen zu erlassen, hieß es. "Wir werden die Maßnahmen verschärfen, wenn man sich nicht an die Regeln hält", kündigte Nehammer an. Der Lockdown für Ungeimpfte könne dann sofort enden, wenn genügend Menschen geimpft seien.

Es kommt in der nächsten Woche zu einem regionalen Fleckenteppich von Maßnahmen. So hat die Stadt Wien bereits angekündigt, dass Gastronomie und Hotellerie erst eine Woche später wieder Gäste empfangen dürfen. Die Bundesländer Tirol, Vorarlberg und das Burgenland wollen großflächig öffnen. "Die vierte Welle ist gebrochen", sagte Tirols Landeschef Günther Platter. Das Bundesland Oberösterreich will bis zum 17. Dezember komplett im Lockdown bleiben. In den Bundesländern Salzburg, Niederösterreich und Steiermark sollen Hotels und Lokale am 17. Dezember öffnen.

Der Handel kann am 13. Dezember wieder öffnen. Kultureinrichtungen dürfen bis zu 2000 Gäste begrüßen, sofern es zugewiesene Sitzplätze gibt. Sport ist mit 2G-Nachweis möglich. Der 20-tägige Lockdown seit 22. November war eine Konsequenz aus der massiven vierten Corona-Welle. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag zu Beginn der Maßnahme bei 1100 pro 100 000 Einwohner. Inzwischen ist sie auf etwa 530 gesunken. Handel, Gastronomie und Hotellerie hatten massiv auf eine Öffnung gedrängt. Sonst sei das so wichtige Weihnachtsgeschäft völlig verloren.(dpa)

Foto:Oliver Weber / pixelio.de

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