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OLG Berlin: “Black Friday” wird aus dem Markenregister gelöscht

Von Jule Scott

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Black Friday. Foto: Karolina Grabowska über Pexels

Das Oberlandesgericht (OLG) Berlin hat die Wortmarke “Black Friday” für verfallen erklärt. Die Entscheidung des OLG teilte die Black Friday GmbH, die sich die notwendigen Marken-Nutzungsrechte der Wortmarke “Black Friday” 2016 für den deutschen Markt sicherte, am Montag mit.

„Mit der aktuellen Entscheidung des OLG Berlin besteht nun rechtliche Klarheit für uns und unsere Kund:innen rund um die Bezeichnung Black Friday”, so Konrad Kreid, Geschäftsführer der Black Friday GmbH. Die Wortmarke wird infolge des Beschlusses des OLG Berlin fortan aus dem Markenregister gelöscht.

In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach über die Richtigkeit der Wortmarke “Black Friday” diskutiert und auch das Deutsche Patent- und Markenamt ordnete 2019 schon einmal die Löschung der Marke „Black Friday“ für alle Waren und Dienstleistungen an, revidierte Teile der Entscheidung aber kurz darauf erneut.

Mehr dazu:

Auch die Gültigkeit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte durch Super Union Holdings Limited, der Markeninhaberin, noch ins Wanken geraten. Sollte das Unternehmen Nichtzulassungsbeschwerde erheben und dieser wird stattgegeben, wird das Verfahren automatisch als Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof fortgeführt werden, erläutert die Mitteilung und betonte, dass das Urteil bis zur Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde in diesem Falle nicht rechtskräftig wäre.

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