Ortlieb gewinnt im Markenstreit mit Amazon

Markenhersteller müssen die irreführende Verwendung ihres Namens in Anzeigen des Internet-Händlers Amazon bei Google nicht hinnehmen. Der Anbieter von wasserdichten Fahrradtaschen, Ortlieb, setzte sich jetzt im Rechtsstreit mit Amazon in letzter Instanz durch. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Revision des Internet-Riesen gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München zurück. (Az. I ZR 29/18).


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