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Ost-Textilindustrie: In Cent-Schritten zum Mindestlohn

Von Reinhold Koehler

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Die Beschäftigten der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie bekommen 2015 einen für allgemeinverbindlich erklärten tariflichen Mindestlohn. Dies wurde am gestrigen Montag einstimmig vom Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium mit den Stimmen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften beschlossen. Damit seien alle Voraussetzungen für eine kurzfristige Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben, so der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie.

Zuvor hatten der Verband sowie die IG Metall einen entsprechenden Tarifvertrag geschlossen und hierfür die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Danach steigt der tarifliche Mindestlohn in drei Stufen: zum 1. Januar 2015 auf 7,50 Euro, zum 1. Januar 2016 auf 8,25 Euro und zum 1. November 2016 auf 8,75 Euro pro Stunde. Ab Januar 2017 soll dann „mindestens der allgemeine gesetzliche Mindestlohn“ gelten.

„Mit dem für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn kann die Beschäftigung auch in den untersten Lohngruppen der ostdeutschen Textil- und Modeindustrie stabilisiert werden,“ so der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie weiter.

Foto: DieBibliothekarin / pixelio.de

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