Pakistanische Kläger gegen Kik wollen in Berufung gehen
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Vier Kläger aus Pakistan gegen den Textildiscounter Kik streben ein Berufungsverfahren an. Das Dortmunder Landgericht hatte im Januar ihre Schadenersatzklage nach einem verheerenden Fabrikbrand abgewiesen, etwaige Ansprüche seien nach dem maßgeblichen pakistanischen Recht verjährt. Der Anwalt der Kläger sagte am Dienstag auf Anfrage, man werde beim Oberlandesgericht Hamm am Donnerstag einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren einreichen. Kik erklärte, man fürchte eine Berufung nicht, sondern sehe ihr "mit großer Gelassenheit entgegen". Zuvor hatte die "Frankfurter Rundschau" berichtet.
Im September 2012 waren bei dem verheerenden Brand in einer Textilfabrik in Karachi 258 Menschen getötet worden. Kik soll damals Hauptauftraggeber der Fabrik gewesen sein. Ein schwer verletzter Textilarbeiter und drei Angehörige von Opfern hatten in Dortmund erfolglos auf jeweils 30 000 Euro Schmerzensgeld geklagt.
Der Discounter betonte in einer Erklärung, man sei nach wie vor derselben Auffassung wie das Dortmunder Gericht und ein Gerichtsgutachter, dass Verjährung eingetreten sei. Kik sei "sicher, dass auch in der Sache selbst keine Ansprüche bestehen". Kik trage keine Schuld an dem Fabrikbrand. Das Unternehmen habe freiwillig Hilfen von mehr als 6 Millionen US-Dollar (5,3 Mio Euro) gezahlt. (dpa)